Hallo, ich habe eine Frage: ich arbeite 50 % in Luxemburg, mein Mann in Deutschland Vollzeit. Kann ich meinen Anteil Einkommensteuer in Luxemburg abgeben und mein Mann seinen in Deutschland? Oder muß alles in D besteuer werden, wenn ja, gilt hier aber doch nur der Progressionsvorbehalt, oder? Vielen Dank für die Hifle
Wenn verheiratet, gemeinsamer Wohnsitz in D, dann Erklärung des gesamten "Welteinkommens" der Familie in D. Die Lohnsteuer wird in L sowieso schon vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt (normalerweise). Es kann in L getrennt ein Anrag auf Steuerrückerstattung gestellt werden; es wäre aber zu prüfen, ob sich das überhaupt lohnt. Ein solcher Antrag wäre aber ohne Gefahr; man riskiert nicht, deswegen etwa mehr zahlen zu müssen, als sowieso schon einbehalten wurde.
Vielleicht ist das Steuerrecht pervers. Wer durch Arbeit Geld verdient, wird bestraft. Es kann jedoch auch nie ausgeschlossen werden, dass irgendwo ein gravierender Fehler bei der Steuerberechnung gemacht worden ist. Grundsätzlich führt indes der Progressionsvorbehalt bei Doppelverdienern L/D tatsächlich dazu, dass bei Einkommensteuerpflicht für das Gesamteinkommen in D erhebliche Nachzahlungen sich ergeben können oder dass das in D Einkommen erzielte Einkommen mit einem höheren Steuersatz „bestraft“ wird. Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern bekanntlich das zu versteuernde Einkommen. Darüber sollte man sich vielleicht einmal Gedanken machen (Riester-Rente etc.). Bei einer Nachzahlung von jährlich 3.000 € sollte vielleicht auch das Honorar (Werbungskosten!) für einen qualifizierten Steuerberater drin sein.