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Forum / Allgemeines

Einkommensteuer in Deutschland ?  

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Galaxis18
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19 Jahren  ago  

Hallo , mein Mann arbeitet in Deutschland und ich arbeite seit Sommer (Teilzeit 20 Std. Woche ) 2005 in Lu. Bisher haben wir zusammen eine Einkommensteuererklärung in Deutschland gemacht. Was muß ich jetzt beachten? Muss ich mein Gehalt in D angeben? Wird es nochmals versteuert? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Das Wohnland (also in Deinem Fall D) beansprucht von jedem, der dort wohnt, Steuer auf alle Einkünfte aus der gesamten Welt. D hat aber mit L ein Abkommen darüber getroffen, dass nicht Löhne und Gehälter, wofür bereits in L die Lohnsteuer einbehalten worden ist, in D nochmals (d.h. also doppelt) besteuert werden. Dann wäre nämlich, überhaupt arbeiten zu gehen, wirklich uninteressant!

Die Einkünfte aus L müssen also in D nicht nochmals versteuert werden.

Sie sind bei einer Einkommensteuererklärung wohl aber anzugeben, um den Steuersatz für die restlichen in D zu versteuerenden Einkünfte zu ermitteln. Das heißt, die übrigen in D zu versteuernden Einkünfte werden zu einem höheren Steuersatz besteuert (= Progressionsvorbehalt).

In D hat der Steuerpflichtige (in Gegensatz zu L) auch noch Wahlmöglichkeiten bezüglich der Steuerklasse:

Die Steuerklasse des Grenzgänger Ehegatten, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1054