Brauche Eure Hilfe. Mein Mann arbeitet in Deutschland und ich als Teilzeitkraft in Luxembourg. Wir haben ein Eigenheim das wir selbst bewohnen und ein kleines Apartement im Haus vermietet. Wir haben immer zusammen in Deutschland ,als ich dort noch gearbeitet habe eine Einkommensteuererklärung gemacht. Die steht jetzt wieder an. Müssen wir meinen Verdienst in D angeben ,obwohl ich in Lux. schon versteuert werde. Was müssen wir beachten und schaffen wir das ohne Steuerberater ? Habe von einigen gehört, das sie in Deutschland Steuern nachzahlen mußten. Danke für Eure Antworten.
17 Jahren ago
Nachzahlungen kommen auf den Einzelfall an und vor allem auf die in D gewählt Steuerklasse. Aber es riecht schon nach Nachzahlung. Eine Möglichkeit wäre vielleicht eine getrennte Einkommensteuererklärung abzugeben. Aber das muß man alles durchrechnen. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann hier auch helfen: VLH e.V. Info@Steuerperle.de oder Telefon kostenfrei 0800 604 04 04