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Forum / Allgemeines

Einkommenssteuererklärung in Luxembourg  

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Andrea79
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20 Jahren  ago  

Hallo ich hab da ein kleines Problem. Ich bin mit meinem US Bürger verheiratet und will für 2003 und später dann 2004 eine Steuuererklärung machen. Kann mir da jemand helfen ??? Was kann ich absetzen, was nicht ... Gibt es da vielleicht einen Leitfaden ?? Lohnt es sich für Grenzgänger überhaupt??


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Andrea79,

das Erste und Wichtigste ist herauszufinden, in welche Kategorie jeder Einzelne fällt, also gewissermaßen der Status nach dem Steuerrecht. Damit zusammenhängt die Frage, welches Steuerrecht welches Staates oder nach welchem Steuerabkommen anzuwenden ist. Dabei kommt es darauf an: 1. nach dem steuerlichen Wohnsitz, 2. nach der Quelle der Einkünfte aus welchem Land?, 3. Art der Einkünfte (Arbeitnehmer, Beamter, Diplomat oder Streitkräfte, etc.) 4. wie hoch der Anteil der Einkünfte in einem bestimmte Land ist.

Alles andere ergibt sich aus der Beantwortung dieser Fragen. Speziell Grenzgänger: Grundsätzlich verlangt DE als Wohnsitzland die Versteuerung des gesamten Welteinkommens. Davon ausgenommen werden ggf. Einkünfte aus einem EU-Land oder einem Drittland, womit ggf. ein bestimmtes Steuerabkommen besteht. Es soll vermieden werden, dass dasselbe Einkommen mehrmals besteuert wird (das würde leicht dazu führen, dass kein Einkommen mehr übrig bleibt!). Ob sich eine ESt-Erklärung in LU lohnt, hängt davon ab, wie viel an Einkünften dort anfallen und wie hoch dafür Werbungskosten und Sonderausgaben etc. abzusetzen wären (über die Pauschalen hinaus, die sowie schon in der Tabelle für den Lohnsteuer-Vorabzug eingearbeitet sind). In Deinem besonderen Falle würde ich wärmstens empfehlen, sich zu dem deutschen Finanzamt auf den Weg zu machen und sich dort beraten lassen. Und wenn es nur die grundsätzlichen Dinge wären, nämlich den Status als Steuerpflichtiger bzw. des Haushalts abzuklären!


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Steueranwalt1
47 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo, die o.g. Fragen kann kein Finanzbeamter beantworten, und schon gar nicht verbindlich. Das Finanzamt "berät" auch nicht, denn es ist nicht seine Aufgabe zu beraten. (Vielleicht ist das in Luxemburg anders, aber man sollte den Realitäten ins Auge sehen).

Viele Lkw - Fahrer hatten sich damals auch beim Finanzamt "beraten" lassen und bekame falsche Auskünfte, von denen heute niemand mehr etwas wissen will.

Da Deine Fragen über das Allgemeine hinausgehen ist hier eine individuelle Beratung erforderlich.

Ich würde einen Steuerberater fragen, der sich mit der Materie auskennt. Suche mal in diesem Forum oder im Internet.

Gruß Steueranwalt1


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Man wird wohl von einem Finanzamt bzw. einer Streuerbehörde eine verbindliche Erklärung erwarten dürfen, ob und für welche Einkünfte man in dem betreffenden Staat steuerpflichtig ist. Natürlich schriftlich - Nichtveranlagungsbescheinigung o.ä.