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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Einkommenssteuererklärung  

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Schmidt83
4 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger.

Ihr seid dieses Thema vermutlich mehr als leid, trotzdem versuche ich mal ob nicht jemand motiviert ist mir (die noch nie eine Steuererklärung gemacht hat) zu erklären wie das läuft. Die Formulare habe ich im Internet gefunden, aber dann kamen auch schon die Fragen. Also sorry, aber bitte mal langsam: 1. Da ich ledig mit Wohnsitz in D bin, muss ich strenggenommen keine Erklärung machen. Daher: Fülle ich das Formular "einfach" aus und schicke es weg, oder muss ich vorher einen Antrag ausfüllen um überhaupt eine Steuererklärung machen zu dürfen? 2. Wie mache ich das mit den Werbungskosten? Ich musste für den Job in Luxemburg von Köln wegziehen und habe eine saftige Maklerrechnung bekommen. Schreibe ich den Betrag einfach da rein und hefte den Beleg an oder wie funktioniert das? Ich habe da echt keinen Durchblick, tut mir leid. Viele Grüsse,

Sabrina


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Manni
129 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Sabrina,

Zu 1. würde ich sagen: Ja, ausfüllen und wegschicken, damit hast Du einen Antrag gestellt. Zu 2.: Abzug der Maklerrechnung einfach beantragen (ob das anerkannt wird, kann ich Dir nicht sagen), Belege wie in D beifügen.

Du brauchst aber nicht mit einer zügigen Bearbeitung zu rechnen, ich warte schon über 1 Jahr auf meinen Bescheid für 2004; am besten mal ab und zu tel. nachfragen (40800-0); wenn beim Bearbeiter Fragen auftauchen legen die das gerne einfach beiseite anstatt sich zu melden...

Gruß Manni


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

1. Der "Antrag" besteht in der Abgabe der Steuererklärung 2. In L gibt es wenig Steuerliteratur, um konkrete Fragen beantworten zu können. Hier hilft nur argumentieren.

Gruß www.steuerlux.de


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

als erstes stellt sich die Frage Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung?: Das ganze Jahr in L gearbeitet, dann Einkommensteuererklärung, wenn nicht, dann Lohnsteuerjahresausgleich. Der ist ganz einfach, nur eine Seite des entsprechenden Formulares ausfüllen. Ansonsten die Einkommensteuererklärung: hier kann deutlich mehr angesetzt werden (aber es ist auch deutlich mehr auszufüllen): Versicherungen, Schuldzinsen, Bausparer etc. Maklerrechnung, Umzugskosten würde ich versuchen, aber wie Steuerlux sagt, ist das in L nicht eindeutig. Auf keinen Fall Originalbelege hinsenden, denn die sind dann weg.


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Schmidt83
4 Messages

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19 Jahren  ago  

Super, danke für eure guten Tipps!!! Ich werde es dann wohl mit dem Lohnsteuerjahresausgleich probieren. Gibt´s das betreffende Formular auch auf der Internetseite der Behörde? Ich finde das nämlich nicht, sorry. Ich wäre natürlich dankbar für den Link, aber ihr habt mir auch so schon sehr geholfen! Viele Grüsse,

Sabrina


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Anträge bezüglich der Steuerkarte [Fiche d'impôt, http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html#demandes

Modèle 163 [Demande en régularisation de l'impôt sur les salaires par décompte annuel] Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich