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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Einkommenssteuer als Student  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo,

seit Okt 2004 arbeite ich freiberuflich in Lux. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Innenarchitekturstudium und habe neben meinem Zweitstudium (Architektur) in einem Innenarchitekturbüro gearbeitet. Als ich beim luxem. Finanzamt wegen eines Freibetrages nach gefragt habe, wurde mir gesagt, ich hätte kein Anrecht auf einen Freibetrag, sondern müsse ab dem ersten Euro 15% Einkommensteuer zahlen. Das Zweitstudium sei mein Privatvergnügen. Mittlerer Weile habe ich aber von einem ähnlichen Fall erfahren. Ihm wurde ein Freibetrag von 10.000 € gewährt, da er noch studierte. Er war aber auch freiberuflich tätig mit seiner Erstausbildung sowie ich.

Kann mir jemand sagen was nun richtig ist?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Man muss erst einmal die Fälle aussortieren, wo Schüler oder Studenten Ferienjobs nachgehen. Unter bestimmten Grenzen müssen sie hierzu noch nicht einmal eine eigene Steuerkarte vorlegen, "Wann sind Sie davon befreit, Ihrem Arbeitgeber eine Steuerkarte vorlegen zu müssen?", http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html

Alles andere sind dann aber regelrechte Einkünfte, entweder aus unselbständiger Beschäftigung, oder aus selbständiger Tätigkeit.

Du hast nicht gesagt, um welche Freibeträge es sich handelt. Wenn es um Werbungskosten geht, dann sind Werbungskosten Ausgaben, die der Steuerpflichtige unternimmt, um die steuerpflichtigen Einkünfte zu erzielen. Schließlich gilt ja das Nettoprinzip, zu versteuerndes Einkommen = Einnahmen minus Werbungskosten usw.

Du kannst nach diesem Prinzip nicht Ausbildungskosten für einen anderen Beruf bei den Einnahmen aus dem jetzigen Beruf absetzen; hingegen jedoch Fortbildungskosten für den Beruf, den Du derzeit ausübst.

"Wann können Sie eine bestimmte Ausgabe als Werbungskosten absetzen?", http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank für die Info. Soweit ich weis hatte mein Bekannter einen Freibetrag auf sein Gesamteinkommen, d.h. bis 10.000 € Einkommen mußte er gar keine Steuern zahlen. Alles was darüber lag wurde versteuert.