Hallo,
seit Okt 2004 arbeite ich freiberuflich in Lux. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Innenarchitekturstudium und habe neben meinem Zweitstudium (Architektur) in einem Innenarchitekturbüro gearbeitet. Als ich beim luxem. Finanzamt wegen eines Freibetrages nach gefragt habe, wurde mir gesagt, ich hätte kein Anrecht auf einen Freibetrag, sondern müsse ab dem ersten Euro 15% Einkommensteuer zahlen. Das Zweitstudium sei mein Privatvergnügen. Mittlerer Weile habe ich aber von einem ähnlichen Fall erfahren. Ihm wurde ein Freibetrag von 10.000 € gewährt, da er noch studierte. Er war aber auch freiberuflich tätig mit seiner Erstausbildung sowie ich.
Kann mir jemand sagen was nun richtig ist?