Hallo! Wir arbeiten beide in Luxembourg und haben keine Einnahmen in Deutschland! Bin ich verpflichtet in Lux. eine Einkommenssteuererklärung abzugeben oder soll ich warten bis die Steuerbehörde in Lux mich anschreibt! Vielen Dank Dudu
Das mit dem Anschreiben ist reine Höflichkeit. Eine Einkommensteuerklärung muss jeder machen, der unter das Gesetz fällt. Davon gibt es, mehr aus praktischen Gründen, Ausnahmen. Zum Beispiel Grenzgänger, die nur sporadisch in Luxemburg Einkünfte haben, oder die so wenig verdienen, dass es mit dem Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber erledigt ist.
Andererseits kann es auch Nachteile für Dich haben, keine Erklärung abzugeben. Wenn Du zum Beispiel mehr Werbungskosten oder Sonderausgaben hast, als im offiziellen Schema vorgesehen.