Hallo...
Ich erhalte seit 2002 die Eigenheimzulage für meine ETW in Trier. Ich plane nun jedoch 2007 zurück nach Luxemburg zu ziehen, also vor dem Ablauf der 8 Jahre Förderung. Die erhaltenen Förderungen müssen ja wohl nicht zurückbezahlt werden, oder ? Unter welchen Bedingungen hat man noch Anrecht auf die Förderung für das Jahr 2007 ? Macht es einen Unterschied ob man am 2.1.2007, am 16.3.2007 (Tag nach der Auszahlung) oder am 1.7.2007 (mehr als die Hälfte vom Jahr) umzieht ? Oder müsste man bis zum 31.12.2007 dort wohnnen bleiben ? Bin für jeden Hinweis dankbar !