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Forum / Allgemeines

Eigenheimzulage / Vorzeitiger Verkauf der ETW  

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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo...

Ich erhalte seit 2002 die Eigenheimzulage für meine ETW in Trier. Ich plane nun jedoch 2007 zurück nach Luxemburg zu ziehen, also vor dem Ablauf der 8 Jahre Förderung. Die erhaltenen Förderungen müssen ja wohl nicht zurückbezahlt werden, oder ? Unter welchen Bedingungen hat man noch Anrecht auf die Förderung für das Jahr 2007 ? Macht es einen Unterschied ob man am 2.1.2007, am 16.3.2007 (Tag nach der Auszahlung) oder am 1.7.2007 (mehr als die Hälfte vom Jahr) umzieht ? Oder müsste man bis zum 31.12.2007 dort wohnnen bleiben ? Bin für jeden Hinweis dankbar !


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Infos finden sich unter http://www.fm.rlp.de/Bauen/Wohnraumfoerderung/Kopiefr_Bauen.htm, Stichwort "Eigenheimzulage"

Zuständig ist das für den Wohnort zuständige Finanzamt. Glaube aber nicht, dass sie über Fastnacht zu diesem Thema ansprechbar sind.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

es reicht ein Tag Eigennutzung im Jahr es gibt keine Rückzahlung für die vergangenen Jahre


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schatz
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19 Jahren  ago  

bedeutet das, wenn man 1999 gekauft hat, dass man jetzt schon aus der Eigenheimzulagenphase raus ist und verkaufen kann?


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

müsste eigentlich so sein


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Maacher
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19 Jahren  ago  

kann ich (zumindest teilweise) aus der Praxis bestaetigen, war bei mir so: ETW gekauft in 99, wurde nach ein paar Jahren vermietet, wg. Wohnortwechsel usw. (Aenderung mitten im Jahr), ich habe wie ueblich die Zulage fuer das gesamte Jahr im Maerz erhalten und musste nichts zurueckzahlen

wuerde mich sehr wundern wenn man was zurueckbezahlen muss Man kann uebrigens immer verkaufen 😉 Nur, unter 10 Jahren koennte es wohl sein, dass man ggf. erzielte Gewinne versteuern muss?

viele Gruesse, Maacher


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

Exakt! 4 Jahre nach Kauf endet die sog. "Spekulationsfrist"; d.h. Du kannst ungeachtet des bisherigen Erhalts von Eigentumsförderung die entsprechende ETW verkaufen.


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luxlex
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19 Jahren  ago  

4 Jahre ? 10 Jahre ? Ich versteh da nur Bahnhof...


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

@luxlex: Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß bereits 4 Jahre nach Kauf einer ETW jene ohne steuerliche Nachteile wieder verkauft werden kann. Zwar liegen Kauf (1994) und Verkauf (1998) in meinem Falle schon etwas zurück, aber an diesen Regelungen sollte sich meines Erachtens nichts geändert haben. Am Besten aber fragst Du einfach mal - sofern es den gibt - Deinem Steuerberater oder dem Finanzamt nach.


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petee01
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19 Jahren  ago  

Doch - hat sich meines Erachtens geändert.

Spekulationsfrist sollte jetzt seit ca. 2-3 Jahren bei 10 Jahren liegen.

greetz


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

so ist es, und das wird sich noch weiter verkürzen


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Ja, aber die Spekulationsfrist hat doch wenig mit der Eigenheimzulage zu tun, oder ? Dabei geht es nur darum, dass Gewinne beim Verkauf versteuert werden müssen, oder bin ich da neben der Spur ?


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Genau so ist es ! Das hab ich mir vom Finanzamt bestätigen lassen...


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

genau! Die Eigenheimzulage und die Spekulationsfrist sind zwei verschiedene Paar Stiefel.