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Forum / Allgemeines

eigenheimzulage und sparefreibetrag?  

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tby2k1
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20 Jahren  ago  

ich werde ab 01.08. in lux arbeiten und einen 2. wohnsitz in d an der lux-grenze haben,bin also grenzgänger. habe aber in meinem heimatort eine eigentumswohnng für die ich eigenheimzulage bekomme und auch weiter bewohne, 3mal habe ich sie schon bekommen und 5mal steht sie noch aus. bekomme ich diese weiter als grenzgänger?

2.frage: habe ich als grenzgänger anspruch auf den sparerdreibetrag, ich meine, kann ich bei deutschen banken noch meinen freistellungsauftrag nutzen, oder habe ich keinen anspruch mehr darauf? danke für eure hilfe...


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Laut dem aktuellen Beitrag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=590 ist es ab 2005 mit der Eigenheimzulage sowieso für alle Essig. Aber nach bisheriger Praxis kommt es nur auf Sitz der Immobilie und der unbeschränkten Steuerpflicht in D an. Sind ja auch bei einem Grenzgänger in L gegeben. Ein solcher Grenzgänger ist nur noch außerdem beschränkt steuerpflichtig in L. 2. Frage: Die Zinserträge aus der Geldanlage in D fallen ja unter die unbeschränkte Steuerpflicht in D, somit gelten die entsprechenden dt. Regelungen wie etwa ein Sparerfreibetrag.


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Mein lieber Meffo, mach hier kein Pferde scheu: Wem die EH-Zulage bewilligt ist, der bekommt sie auch bis zum Ende!!! Egal ob Grenzgänger oder nicht!

Die Streichung der EH-Zulage kursiert nun schon seit 2002 als Gerücht und Plan der Bundesregierung in allen Medien. Es kommt wie es kommt und daran ändern tun wir eh nix!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Dass geltende Bewilligungen nicht umgestoßen werden, leuchtet mir ein. Wer jedoch vor der Frage des Immobilienerwerbs oder des Hausbaus steht, der braucht sich mit dieser Frage wohl nicht mehr zu beschäftigen. Insofern ist der Rechtsstreit vor dem EuGH für die meisten Grenzgänger nur von akademischem Interesse.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Hallo tby2ki, die Eigenheimzulage läuft bis zum 8.Jahr einfach weiter. Stellt sich hier die Frage der doppelten Haushaltsführung?

Der Freistellungsauftrag gilt ebenso weiterhin.


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tby2k1
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20 Jahren  ago  

was ist bei doppelter haushalsführung zu beachten? welche nchteile und vorteile habe ich dadurch?


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Doppelte Haushaltsführung meint im Groben, daß der bisherige Wohnort als Lebensmittelpunkt beibehalten wird und eine zweite Wohnung bei der Arbeitsstätte angemietet wird, wenn die Fahrtstrecken allzuweit sind (meine Definition). Bei der doppelte Haushaltsführung in D kannst Du im Normalfall einiges bei der Einkommensteuererklärung ansetzten, was sich dann steuermindernd ausdrückt. Für nähere Informationen kannst Du Dich gerne mit mir in Verbindung setzen: info@steuerperle.de oder Tel: 06865/911862


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rhinelander
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20 Jahren  ago  

Die doppelte Haushaltsführung wurde bei mir solange anerkannt, bis meine Frau auch hierher umgezogen ist.