ich werde ab 01.08. in lux arbeiten und einen 2. wohnsitz in d an der lux-grenze haben,bin also grenzgänger. habe aber in meinem heimatort eine eigentumswohnng für die ich eigenheimzulage bekomme und auch weiter bewohne, 3mal habe ich sie schon bekommen und 5mal steht sie noch aus. bekomme ich diese weiter als grenzgänger?
2.frage: habe ich als grenzgänger anspruch auf den sparerdreibetrag, ich meine, kann ich bei deutschen banken noch meinen freistellungsauftrag nutzen, oder habe ich keinen anspruch mehr darauf? danke für eure hilfe...