Hallo! Mein Mann bezieht seit 2004 Eigenheimzulage für unser jetziges HAus, welches ihm alleine gehört. Jetzt möchten wir dieses Haus verkaufen und ein anderes erwerben. Können wir die restlichen Jahre der Eigenheimzulage "mitnehmen" oder verfällt diese. Ich habe irgendwo etwas von einer übertragung auf den Ehegatten gelesen und dass dieser dann nochmal 8 Jahre nutzen kann, stimmt das für bereits bestehende Anträge oder war das nur solange so, bis die Eigenheimzulage abgeschafft worden ist? Wer hat hier ein bißchen Ahnung von, oder kann uns jemanden empfehlen? Gibt es zudem Einkommensgrenzen für Eheleute mit 1 Kind? ab der man eventuell sogar erhaltene Einkommenssteuer wieder zurückzahlen muss? Danke schon im Voraus
17 Jahren ago
Kann man nicht mitnehmen, weil die Eigenheimzulage abgeschafft wurde und nach der Abschaffung nur noch für Objekte gilt, die vor der Abschaffung 01.01.2006 als Bauantrag eingereicht wurden oder erworben wurden. Natürlich dann auch nur für die Antragsteller des Bauantrags und die damaligen Käufer.