Diese Frage wurde bestimmtschoneinmal beantwortet, aber ich konnte sie leider nicht finden:
Meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) arbeiten in Luxemburg und wollen in Deutschland einHaus bauen. Der Bauantrag wurde bereits 2003 gestellt und 2005 noch einmal geändert (neuer Bauantrag für das gleiche Grundstück). Eigentlich fallen wir somit noch unter die alte Regelung zur Eigenheimzulage.
Die Einkommensgrenzen lagen nach alter Regelung bei 81.000 € (Ledige) vom zu versteuernden Einkommen und bei 70.000 € gemessen an den positiven Einkünften.
Wir liegen mit einem unserer Brutto-Einkommen (der 2 relevanten Jahre) leicht über diesen Werten. Das heisst, nureiner könnte die halbe EHZ beantragen.
Spielt das für das deutsche Finanzamt ein Rolle oder bleiben die Einkommen aus Luxemburg unberücksichtigt?
Gilt für uns die ganz alte Eigenheimzulage oder die von 2005?
Wer kennt vielleicht einen ähnlichen Fall?
Danke.