Hallo! Habe gerade in den älteren Beiträgen bez. o.g. Themas gestöbert: Gibt es die jetzt noch oder nicht mehr? Und: Arbeite in Lux, will Wohng. kaufen u. wohnen in D. Gibts eventuell vom Lux. Staat was dazu? bez. kann man das in der Steuererklärung irgendwie geltend machen - habe gar keine Ahnung von sowas und bin für JEDE Antwort dankbar! Grüße
Noch gibts die aber in der Diskussion ist sie immer von allen Parteien, da gespart werden soll.
Von L gibts für Bauen in D nix und Zinsen für Immo-Kredite kannst du in L auch nicht absetzen. Nur in D kannst du deine Eigenheimzulage beantragen, maßgebend ist das Datum des Bauantrags oder Kaufvertrages.
Unter www.baufoerderer.de gibt's nützliche Infos.
Hier gab's zu dem Thema vor kurzem auch einen Tip:
Gruss
Martin
Trotz aller steuerlichen Diskriminierungsverbote seitens der EU steht jeder Grenzgänger vor folgendem Steuer-Dilemma:
Sein berufliches Einkommen wird im Beschäftigungsland besteuert.
Die Einkünfte aus Immobilien (sowie auch die Geltendmachung der entsprechenden Aufwendungen! was im Steuerrecht derselben Logik folgt) sind immer dort zu versteuern, wo die Immobilien sich befinden.
Vor diesem gundsätzlichen Dilemma gibt es nur wenig Ausweichmöglichkeiten.