Habe vor vier Jahren in D (ohne Partnerin) eine ETW in einem 2-Familien-Haus gekauft. In der Wohnung unter mir wohnte ein Pärchen, das sich mittlererweile getrennt hat. Die Frau (der die Wohnung gehört) habe ich lieben gelernt und auch dieses Jahr geheiratet. Nächstes Jahr steht auch noch Nachwuchs ins Haus Bekommen wir weiter beide die Eigenheimzulage? Wir nutzen beide Wohnungen (so hat jeder eine Rückzugsmöglichkeit). Bekommen wir zusätzlich Eigenheimzulage? Besten Dank für Eure immer hilfreichen Antworten
Hallo bobl,
ich bin kein Rechtsexperte, aber was sollte dagegen sprechen? Voraussetzung ist doch, dass man die Wohnung(en) selber nutzt, und das ist ja bei Euch der Fall. Ihr solltet nur an den Besitzverhältnissen mind. bis zum Ablauf der Eigenheimzulage nichts ändern. Baukindergeld steht Euch mit Sicherheit auch für den Rest der Laufzeit zu. Über welchen Vertrag (ggf. längsten) das Baukindergeld gezahlt wird oder ob dies sogar für beide möglich ist, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht spielt ja auch noch eine Rolle, in welcher Wohnung das Kind dann gemeldet sein wird.