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Forum / Allgemeines

Eigenheimzulage & Baukindergeld  

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schatz
70 Messages

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19 Jahren  ago  

Habe vor vier Jahren in D (ohne Partnerin) eine ETW in einem 2-Familien-Haus gekauft. In der Wohnung unter mir wohnte ein Pärchen, das sich mittlererweile getrennt hat. Die Frau (der die Wohnung gehört) habe ich lieben gelernt und auch dieses Jahr geheiratet. Nächstes Jahr steht auch noch Nachwuchs ins Haus Bekommen wir weiter beide die Eigenheimzulage? Wir nutzen beide Wohnungen (so hat jeder eine Rückzugsmöglichkeit). Bekommen wir zusätzlich Eigenheimzulage? Besten Dank für Eure immer hilfreichen Antworten


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Na? Saubere Gläser...

Dann klappts auch mit der Nachbarin 🙂

Leider kann ich nichts Sachdienliches dazu sagen...


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo bobl,

ich bin kein Rechtsexperte, aber was sollte dagegen sprechen? Voraussetzung ist doch, dass man die Wohnung(en) selber nutzt, und das ist ja bei Euch der Fall. Ihr solltet nur an den Besitzverhältnissen mind. bis zum Ablauf der Eigenheimzulage nichts ändern. Baukindergeld steht Euch mit Sicherheit auch für den Rest der Laufzeit zu. Über welchen Vertrag (ggf. längsten) das Baukindergeld gezahlt wird oder ob dies sogar für beide möglich ist, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht spielt ja auch noch eine Rolle, in welcher Wohnung das Kind dann gemeldet sein wird.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Mit der Heirat ändert sich das. Denn das Finanzamt wird nicht glauben, dass Sie in 2 versch. Wohnungen wohnen, als frisch verliebtes Ehepaar. Einen ähnlichen Steuerfahndungsfall habe ich schon bearbeitet. www. steuerlux.de


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Das Baukindergeld dürfte wohl kein Problem sein. Aber die Wohnungen sind wahrscheinlich als eine Einheit zu sehen. Hat die Ehefrau denn schon länger die Eigenheimzulage?


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schatz
70 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Ehefrau hat die Eigenheimzulage solange wie ich - vier Jahre