Hey.ich habe am 27 Deuember 2005 mein Kaufvertrag für ein Haus in Deutschland unterschrieben bekomme ich dann noch die eingenheimzulage wenn ja wo kan ich die beantragen?
Hallo, wenn ich richtig informiert bin, dann reicht die Unterschrift unter dem Kaufvertrag vor dem 01.01.2006 aus, so dass du die Eigenheimzulage noch bekommen dürftest. Diese wird bei dem für Dich zuständigen Finanzamt beantragt. Bei einem Neubau ist es alledings so, dass sie erst dann gewährt wird, wenn man eingezogen ist.
Bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk Sie sich nach Bezug der neuen Wohnung überwiegend aufhalten (Wohnsitzfinanzamt).
Fragen und Antworten: Die Eigenheimzulage, http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/KopieKopiefr_Finanzen3.htm
Es kann also die Eigenheimzulage erst beantragt werden, wenn die gesamte Kaufsumme bezahlt wurde, und man sich umgemeldet hat. Diese Bescheinigungen und den Notarvertrag möchte nämlich das Finanzamt sehen.
PS: Lohnsteuerhilfevereine beantragen auch die Eigenheimzulage info@steuerperle.de
Die alleine wird aber nicht ausreichen. So blöd sind die beim FA nicht. Ummelden kann man sich schließlich mehr oder weniger jederzeit. Das FA prüft den tatsächlichen Beginn der Nutzung vielmehr zusätzlich anhand weiterer Faktoren wie z.B. Ummeldung Telefon, Strom- u. Wasser, Müllabfuhr etc.