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Forum / Allgemeines

Eigenheimzulage  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hey.ich habe am 27 Deuember 2005 mein Kaufvertrag für ein Haus in Deutschland unterschrieben bekomme ich dann noch die eingenheimzulage wenn ja wo kan ich die beantragen?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo, wenn ich richtig informiert bin, dann reicht die Unterschrift unter dem Kaufvertrag vor dem 01.01.2006 aus, so dass du die Eigenheimzulage noch bekommen dürftest. Diese wird bei dem für Dich zuständigen Finanzamt beantragt. Bei einem Neubau ist es alledings so, dass sie erst dann gewährt wird, wenn man eingezogen ist.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk Sie sich nach Bezug der neuen Wohnung überwiegend aufhalten (Wohnsitzfinanzamt).

Fragen und Antworten: Die Eigenheimzulage, http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/KopieKopiefr_Finanzen3.htm


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allymc5
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19 Jahren  ago  

Das mit dem Einzug gilt generell, d.h. auch bei Altbauten. Eigenheimzulage gibt es dann erst ab dem Jahr wo man eingezogen ist. Bei Vertragsunterzeichnung im Dezember 2005 vermute ich, dass du erst in 2006 einziehst. Dann kannst du die Zulage erst ab 2006 benantragen.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Es kann also die Eigenheimzulage erst beantragt werden, wenn die gesamte Kaufsumme bezahlt wurde, und man sich umgemeldet hat. Diese Bescheinigungen und den Notarvertrag möchte nämlich das Finanzamt sehen.

PS: Lohnsteuerhilfevereine beantragen auch die Eigenheimzulage info@steuerperle.de


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Wenn es sich um einen notariellen Kaufvertrag vom 27.12.2005 handelt dürfte das kein Problem sein.


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agulia
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19 Jahren  ago  

Die Zulage für 2005 dürfte allerdings futsch sein, es sei denn, man schafft innerhalb der verbleibenden Tage noch den Umzug... D.h. es gibt die Zulage dann nur noch für sieben Jahre.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Und als Umzugsdatum gilt das Datum der Ummeldung bei den Behörden!!!


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Ummeldebescheinigung kann man gleich dem Antrag beilegen, da es auf jeden Fall angefordert wird.


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Die alleine wird aber nicht ausreichen. So blöd sind die beim FA nicht. Ummelden kann man sich schließlich mehr oder weniger jederzeit. Das FA prüft den tatsächlichen Beginn der Nutzung vielmehr zusätzlich anhand weiterer Faktoren wie z.B. Ummeldung Telefon, Strom- u. Wasser, Müllabfuhr etc.