hallo, noch ein hinweis zum führerschein , der braucht nicht "umgetauscht" werden, habe selbst auf dem Ministerium nachgefragt
viel Glück bei der Arbeitssuche ami
Hallo,
das ist teilweise richtig... seit einigen (etwa 5) Jahren muss ein EU Führerschein nicht mehr nach 3 Jahren in einen luxemburgischen umgetauscht werden "transcription" man muss/müsste ihn eigentlich nur beim Transportministerium eintragen "enregistrer" lassen. Man macht sich jedoch nicht strafbar, wenn man es nicht tut, die Polizei weist einen dann nur nett darauf hin...
Alex
Die Servicestellen des Transportministeriums sind seit 5. April 2004 umgezogen nach: Rue Notre-Dame Nr. 11. Der Schalter „guichet contentieux des permis de conduire“ wird deswegen von Mittwoch, dem 14. und Donnerstag, den 15. April geschlossen werden. Postanschrift: Ministère des Transports, L-2938 Luxembourg
Hallo Pebe,
warum diskutiert Ihr alle denn über das Wohnen in Luxemburg?
Habt Ihr vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, dass es um einiges günstiger sein könnte auf der deutschen Seite zu wohnen, so z.B. die Miete?
Dann hättest Du auch nicht mehr das Problem, dass Du evtl. ohne Job als "nicht versorgt" gilst und Du müßtest Dich halt beim deutschen Arbeitsamt zunächst arbeitslos melden, wenn Du runter ziehst.
Grüße
Stegra
hi stegra,
grundsätzlich ist das völlig richtig, und wie mir allerorten berichtet wird, auch wesentlich günstiger. aaaaber...grins...wir fahren beide seit jahren in d ungefähr 2 std. täglich zum job... und da wäre es doch toll....immer vorausgesetzt...man findet eine finanzierbare wohnung....einfach in lu zu arbeiten...und dann noch dort zu leben... ausserdem glaube ich...wenn ich franz. und/oder letzeburgisch lernen will...sollte ich ins land ziehen...sonst wird das nie was....smile... aber habt dank....für eure zahlreichen antworten auf die diversen probleme... ach ja....bin nach wie vor dankbar für weitere tipps.... bis dann
Hallo Saarlaender2003,
ich habe mal einen Antrag gestellt (leider erfolglos) und das Procedere ging ungefähr so: - das Arbeitsamt gab mir einige Unterlagen, die ich ausfüllen musste - mit den Unterlagen mussten ärztliche Gutachten und Atteste eingereicht werden - dieser Antrag wurde abgelehnt (m.E. die übliche Reaktion) - dann konnte ich Einspruch erheben - ich begründete meinen Einspruch durch ein Schreiben und verwies auf die vorgelegten Atteste - mein Einspruch wurde in einer mündlichen Verhandlung (ohne dass ich dazu eingeladen war) durch die "medizinische" Untersuchung eines Arzt abgelehnt, den ich nie gesehen habe - jetzt müsste ich klagen, habe aber aufgrund der negativen Erfahrungen dazu keine Lust mehr
Ich bin das Ganze aber auch zu dilletantisch angegangen, da ich auf Menschenverstand bei der ADEM vertraut habe. Ich denke, man muss die Sache wie folgt angehen: - dein erster Antrag muss von Arzt X bestätig werden und niet- und nagelfest begründet sein - dein Einspruch (der ja zwangsläufig erfolgt) muss vom Arzt Y bestätigt werden (am besten auch noch vom Arzt Z) - je mehr Ärzte, desto beser - einer alleine reicht nie - auf eine Klage sollte man sich einrichten - ich glaube nicht, dass man ohne Klage zu seinem Ziel kommt
Ich hatte auf dem Forum auch schon Kontakt zu jemandem, der im Moment mit der ADEM vor Gericht steht. Vielleicht liest er ja diese Nachricht und kann dir weiterführende Tips geben.
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück bei deinem Antrag!
Obiwan
Hallo!
Mir ging es genau wie Obiwan. Viel rum gelaufen, gemacht, getan und so weiter. Der Endeffekt: Abgelehnt. Ich habe eben wie obiwan auch nicht geklagt. Ich bleibe nun halt nur in Deutschland eine Behinderte. Der B-Ausweis aus Deutschland, wollten die gar nicht erst sehen! Die sagten mir, ich hätte wegen meiner Behinderung (Schwerhörigkeit) keine Probleme an meinem Arbeitsplatz! Als wenn DIE es wüssten??!! Stimmt, die sind wirklich schwerhörig wenn die nicht zuhören wollen....Traurig, aber wahr!