ein hallo an alle interessierten,
jetzt haben sich auch bei mir zwei fragen gestellt:
gelten die zahlungen von kindergeld und erziehungsgeld aus luxemburg auch für eine sog. eheähnliche gemeinschaft (vater ist grenzgänger) ?
kann das kind grundsätzlich in einer eheähnlichen gemeinschaft beim grenzgänger (vater) krankenversichert werden, wenn die mutter in deutschland erwerbstätig ist ?
danke für eure antworten !