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Forum / Allgemeines

E401 / Kindergeld  

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teufel
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19 Jahren  ago  

verschiedene broschueren und auch die suchmaschine hier haben mir schon weitergeholfen, aber einige fragen sind doch noch ungeklaert.

folgende situation: wir wollen fuer unseren neugeborenen kindergeld beantragen, gleichzeitig erfolgt der antrag auf elternurlaub. meine frau und ich arbeiten beide in lux. (daher ja einzig und allein cnpf fuer kindergeld zustaendig), sie ist lux., ich deutscher, wir wohnen (noch) in de. die cnpf hat uns jetzt alle formulare zukommen lassen, um beide antraege zu stellen. dabei sind u.a. auch der e401 und natuerlich der kindergeldantrag. meine frage ist nun: wer von uns stellt am besten den antrag auf kindergeld, sie als lux., ich als "familienoberhaupt" (in lu wird ja doch oft der mann als solches angesehen). sollte des weiteren der antragsteller fuer das kindergeld identisch sein mit dem "arbeitnehmer" im e401? oder sollte man hier die traditionelle familienordnung beibehalten? außerdem: wer ist zustaendiger traeger (feld 5 in e401)?

danke fuer die hilfen!


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Hallo...

So frauenfeindlich sind wir in Luxemburg dann doch nicht, dass wir immer den Mann als Familienoberhaupt (chef de famille) ansehen. Meistens wird der Partner als solches angesehen, der die höheren Einkünfte hat, auch wenn das die Frau ist 😉


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Meffo
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19 Jahren  ago  

3.2.6 An wen wird das Kindergeld gezahlt?

• Solange das Kind minderjährig ist, wird das Kindergeld generell an den Sorgeberechtigten ausbezahlt: - wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern erzogen wird: an den auf dem Antrag vermerkten Elternteil (nach Wahl der Eltern). Haben die Eltern keine Wahl getroffen, wird das Kindergeld an den Vater gezahlt. - wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind: an den Elternteil oder die Person, in dessen / deren Haushalt das Kind aufwächst. - wenn das Kind in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie erzogen wird: Das Kindergeld wird im Prinzip an das Heim oder an die Pflegefamilie gezahlt, die das Kind aufgenommen haben, es sei denn, die Eltern behalten das Hauptsorgerecht für das Kind. • Sobald das Kind volljährig oder für mündig erklärt ist, kann es, auf Antrag hin, das Kindergeld selbst beziehen. Minderjährige werden durch Heirat von Rechts wegen mündig gesprochen.

http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Es ist hier wohl vor allem an viele Relikte aus dem 19. Jahrhundert gedacht, die im Luxemburger Recht (beispielsweise auch im Einkommensteuerrecht! aber auch im Namensrecht)zu ändern übersehen wurden - wer weiß, vielleicht geflissentlich?!


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teufel
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19 Jahren  ago  

@ luxlex habe das auch nicht wirklich in erwaegung gezogen, der eindruck draengt sich nur beim ausfuellen mancher formulare und bei den reaktionen mancher behoerden auf... 😉 (wie lange haben wir gebraucht, dass die steuerbehoerde "verstanden" hat, dass meine frau die erste lsk bekommt...)

@ meffo/hamisso danke fuer die antworten, die brochuere habe ich auch gelesen, mir war aber nicht ganz klar, ob im fall der antragsstellung der antragsteller fuer kindergeld und der "arbeitnehmer" auf dem e401 die gleiche person sein muessen? ausserdem frage ich mich, wer in feld 5 der traeger der leistungen ist, die eigentlich nach wohnland zustaendige deutsche kindergeldkasse (dh. arbeitsagentur) oder der luxemburgische traeger (cnpf)?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Es ist mir im Moment nicht gewärtig, wo dieses E401 online zu finden ist und was das beinhaltet. Die CNPF sagt lediglich: "un formulaire E401 ou un certificat de composition de ménage de date récente" also könnte wohl auch eine Haushaltsbescheinigung der dt. Meldebehörde sein

Man darf nicht immer davon ausgehen, dass die Behörden die im konkreten Falle die richtigen Formulare zusenden. Manchmal sind es mehr als man tatsähclich braucht (etwa bei der Steuerbehörde), oder ein Ansässiger bekommt die Formulare für Grenzgänger, nur weil er "Müller" heißt... Ich würde raten, die Anträge nach dem gewählten Antragsteller auszufüllen, und dass Luxemburg zuständig ist. Und geben Sie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen an!


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teufel
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19 Jahren  ago  

das e401 (Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen, zu finden zb. hier: http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/beihilfe/e401/2004/E401.pdf) wurde uns vom service congé parental zugeschickt, also fuer noch einen anderen antrag als den auf kindergeld... wir machen jetzt einfach mal, schicken alles fuer elternurlaub und kindergeld ein (auf jeden fall mit telefonnummer) und warten auf irgendeine rueckmeldung.

danke, meffo!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ei, arbeitet jetzt Luxemburg mit österreichischen Formularen?! Da kann man sich ja jetzt raussuchen, welches Deutsch schöner ist!

Na ja, seriös gesprochen: Unter Punkt 8.1 heißt es: "8.1. Bezeichnung und Anschrift des Einwohnermeldeamtes, der Behörde oder der Dienststelle" d.h. Wanderarbeiter hin, Wanderarbeiter her (sind Grenzgänger jetzt Wanderarbeiter?!), die Meldebehörde des Wohnsitzes muss bescheinigen. Vermutlich haben diese wieder ein anderes E401 (Europa = Einheit in der Vielfalt!), und voilà! die dt. Behörde ist wohl so qualifiziert, zu wissen, wie das Formular ausgefüllt werden muss!


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teufel
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19 Jahren  ago  

das formular (und damit auch das deutsch) ist ueberall im deutschsprachigen ewr-raum gleich, nur die hinweise sind von unterschiedlicher laenge (europa ohne grenzen). na, da will ich mal hoffen, dass die vg ruwer damit klarkommt...


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Meffo
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19 Jahren  ago  

An den Anmerkungen meine ich doch herauslesen zu können, dass Österreich mal als Grenzmark errichtet worden ist, um das Abendland (und vor allem die intelligenteren, unfrustrierten, noch gesund denkenden Deutschen) vor den Tschechen, dem Balkan, den Hunnen und den Türken zu verteidigen.

Aber VG Ruwer ist wohl gesamteuropäisch auf der Höhe.