Hallo,
ich habe eine Frage zum Formular E106. Ich habe ab 1.9.2005 ein Praktikum in Luxemburg absolviert und kann nun zum 1.4.2006 in eine Festanstellung wechseln.
Ich habe die ganze Zeit den Studentischen Kassenbeitrag von 56 Euro an meine deutsche Krankenkasse (KKH) bezahlt. Wie ich jetzt weiß, war das ja unnötig, denn die KK wird ja direkt vom (geringen ;)) Gehalt abgebucht.
Der Arbeitsvertrag war kein spezieller Prakikantenvertrag, sondern ein ganz regulärer Zeitvertrag, bei dem ich auch die SV Abgaben geleistet habe
Meine Frage: Weiß jemand, ob ich das nun nachträglich einreichen kann und ich den zuviel bezahlten Betrag zurück bekomme?
Danke und Gruß, Achim