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Forum / Allgemeines

E106 - Nachträglich Einreichen  

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Achim1
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine Frage zum Formular E106. Ich habe ab 1.9.2005 ein Praktikum in Luxemburg absolviert und kann nun zum 1.4.2006 in eine Festanstellung wechseln.

Ich habe die ganze Zeit den Studentischen Kassenbeitrag von 56 Euro an meine deutsche Krankenkasse (KKH) bezahlt. Wie ich jetzt weiß, war das ja unnötig, denn die KK wird ja direkt vom (geringen ;)) Gehalt abgebucht.

Der Arbeitsvertrag war kein spezieller Prakikantenvertrag, sondern ein ganz regulärer Zeitvertrag, bei dem ich auch die SV Abgaben geleistet habe

Meine Frage: Weiß jemand, ob ich das nun nachträglich einreichen kann und ich den zuviel bezahlten Betrag zurück bekomme?

Danke und Gruß, Achim


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Du solltest zuerst einmal grundsätzlich Deinen Status klären! Wenn Du einen Zeitvertrag hattest, dann hast Du keinen Praktikumvertrag.

Zur Beschäftigungt von Schülern und Studenten, http://www.itm.public.lu/droit_travail/occupation_eleves_etudiants/index.html

Schüler und Studenten mit Arbeitsvertrag, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=929

Wegen Rückzahlung musst Du mit der KKH sprechen. Aber dazu wäre es hilfreich, wenn Dein Status bzw. der Deines Vertrages geklärt wäre.

Grundsätzlich kann man nicht in zwei Staaten gleichzeitig pflichtversichert sein. Aber es obliegt dem Versicherten, Änderungen seines Verhältnisses der Mitgliedskasse umgehend zu melden!


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Achim1
18 Messages

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19 Jahren  ago  

Hi, vielen dank für deine Antwort.

Bei dem Vertrag handelt es sich um einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Das ich Student bin und ein praktikum absolviere steht dort nirgends.

Ich frage dann mal bei der KKH nach.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn die Beschäftigung kein Ferienjob oder zum Studieren Hinzuverdienen ist, stellt sich die Frage, ob Du und ab wann Du weiterhin noch "Student" bist!


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Achim1
18 Messages

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19 Jahren  ago  

Das Praktikum ist das Praxissemester der FH, also eine Pflichtveranstaltung. (muss mind. 5 monate dauern). Von daher sollte sich an meinem Studentenstatus ja nichts geändert haben, erst jetzt wenn ich in eine Festanstellung wechsele.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Na ja, ich hoffe, dass L und D dieselben Auffassungen darüber haben, was ein "Student" ist.

ggf. wäre es doch interessant, hier von Deinen Erfahrungen in dieser Angelegenheit Weiteres zu hören!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Ich hoffe dann mal für dich dass du wenigstens den Mindestlohn erhalten hast?! Sonst haben die dich ja ganz schön abgezockt...