wenn ich als Grenzgänger (wohnen in D, arbeiten in Lux, E106 an deutsche KV verschickt) ins Ausland fahre und einen Auslandkrankenschein brauche, ist dann dafür jetzt auch die deutsche Krankenkasse zuständig oder wende ich mich an die Caisse de Maladie ???
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Dafür gibt es die neuen Plastikkarten,
ich habe fuer aussereuropaeische reisen eine private auslandsversicherung abgeschlossen (adac, familienschutz), mir wurde bei meiner deutschen kasse letztes jahr gesagt, generell waere ich bei ihnen schon richtig (also ich braeuchte nicht zur lux. kasse zu gehen), aber sie wuerden auslandschutzbriefe nur in bestimmte laender austellen, z.b. eu-mitglieder. wie das mit den usa ist, weiss ich nicht (ich wollte nach afrika), aber: ruf doch mal bei beiden kassen an, vielleicht zuerst bei der deutschen?
Ich habe bei die Caisse des Employés Privés vor 2 wochen angerufen um meine EU-Sécurité Sociale-karte zu fragen. Was mann mir da noch erzählte: Gehst du zum Artz/Krankenhaus in das Land wo mann wohnt, brauchst du die Karte von deine lokale Krankenkasse. Gehst du zum Artzt/Krankenhaus in ein anderes EU-Land, dann musst du die Lux-Karte nutzen. Mann sagte mir aber mann sollte auch wenn möglich direkt zur eine Krankenkasse gehen in das Land wo mann gerade ist um da schon eine rückzahlung zu fordern. In manche ländern sind die Krankenkassen dabei noch lästig und tun es nicht, dann muss mann bei rückkunft in Lux dies hier an die Krankenkasse melden und regeln es dann normalerweise. Also.....das ist was mann mir erzählte da.......
PS: die neue EU-Karte liegt in 2 wochen im briefkasten