Hallo, ich habe mit der Zuständigkeit der Krankenkassen ein Problem. Im April haben wir Nachwuchs bekommen. Die deutsche Abrechnungskasse verlangt zur Anmeldung des Kindes ein neues Formular E 106. Die Luxemburger Kasse lehnt dieses ab, da es nicht nötig sei. Somit habe ich bis zum heutigen Tag noch keine Karte für unser Kind. Kann mir jemand sagen, was richtig ist. Es muss doch auch eine gesetzliche Regelung hierfür geben. Irgenwo muss man dieses doch nachlesen können.
Hoffentlich kann mir hier jemand weiter helfen. Danke im voraus