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Forum / Allgemeines

Dringend: Steuererklaerung - Hypothekenzinsen  

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teufel
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20 Jahren  ago  

ich sitze ueber meiner Steuerklaerung und habe trotz aller brochueren und hilfen im netz 3 fragen nicht beantworten koennen:

1/ wo genau trage ich die angefallenen hypothekenzinsen ein? habe bei den sonderausgaben nur das feld schuldzinsen (womit wohl die konsumkredite gemeint sind) und einen bereich fuer die assurance SRD gefunden, aber wo genau kommen die richtigen hypo-zinsen hin? 2/ wenn die kosten fuer den kauf eines grundstueckes durch die hypothek/den bankkredit und deren zinsen gedeckt wurden, kann man die kosten dafuer wohl nicht mehr bei den schuldzinsen angeben? 3/ regulaere cotisations sociales, wo werden diese eingetragen? werden sie ueberhaupt aufgefuehrt?

danke fuer die hilfe, die uhr tickt... 😉


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Nach meinem Verständnis sind Hypothekenzinsen Aufwendungen für Einkünfte aus Immobilienbesitz. Wenn die Immobilie nicht in Luxemburg liegt oder steht, ist sie dort auch nicht besteuerbar; ergo können, wenn keine steuerbaren Einkünfte vorliegen, auch keine Aufwendungen dafür abgesetzt werden. Oder habe ich etwas Entscheidendes hier übersehen?!


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

bin der gleichen Meinung. Die Cotisations sociales werden auf der Seite 7 in Zeile 94 eingetragen.


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teufel
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20 Jahren  ago  

danke fuer die antworten: - wir sind fuer 2004 grenzgaenger-ehepaar, zusammen veranlagt in lu - die immobilie liegt in luxembourg, befindet sich noch im bau - die grundstueckkosten sind vom gleichen kredit einer lux. bank gedeckt wie der gesamte rest, die zinsen darueber sind also ein betrag => diese zinsen trage ich dann also unter aufwendungen fuer einkuenfte aus dem immobilienbesitz ein, habe ich das so richtig verstanden? danke!


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teufel
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20 Jahren  ago  

ich habe gerade nochmal das formular (400) durchgesehen: ich kann ein feld "aufwendungen fuer einkuenfte aus immobilienbesitz" oder aehnliches nicht finden, nur einkuenfte aus vermietung und verpachtung. ich waere sehr dankbar, wenn mir jemand das genaue feld nennen koennte. wir haben auch keinen bausparvertrag. habe leider auch bei den verschiedenen hilfen der steuerbehoerde nichts gefunden vielen dank!


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Anonyme

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20 Jahren  ago  

Falls die Immobilie steht und bewohnt ist sind die Hypothekenzinsen bei Vermietung und Verpachtung als Minus einzutragen. (zu beachten ist der Höchstbetrag!!) Bei Immobilien im Bau gibt es auch ein Feld, habe aber die Formulare nicht zur Hand...sorry, dort gibt es keinen Höchstbetrag die Zinsen sind komplett absetzbar.

Wieso rufst du nicht einfach beim Steueramt an und fragst ? Habe ich auch gemacht und sofort ne Antwort bekommen.., kleiner Tip, nicht über die Rezeption anrufen, einfach im Internet die Durchwahlen raussuchen und anrufen...

Gruss Serge


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teufel
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20 Jahren  ago  

merci serge, werde nochmal versuchen dort anzurufen.


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mauzi
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20 Jahren  ago  

Auszug aus: Wie spare ich Steuern? DIE STEUER ERKLARUNG LEICHT GEMACHT VON 1993 . Solange sich die Wohnung noch im Bau befindet oder solange noch Umbauarbeiten daran verrichtet werden, d.h. solange die Wohnung noch nicht vom Eigentümer bewohnt ist, sind die Schuldzinsen integral, also ohne Höchstbetrag, abzugfähig.Dazu zählen alle Werbungskosten (Darlensantragskosten, sonstige Kosten in bezug auf Darlehen usw.), die wirtschaftlich in Zusammenhang mit dem Bau oder Umbau eines Eigenheimes stehen.

Bonne chance. Sandra


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teufel
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20 Jahren  ago  

danke auch dir, sandra! auf der behoerde ist leider momentan keiner erreichbar, werde aber weiter mein glueck versuchen, herauszufinden,; in welchem feld denn nun dieser betrag eingetragen wird...


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mauzi
18 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich such meine Steuererklärung vom Hausbau . Villeicht kann ich helfen? Sandra


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teufel
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20 Jahren  ago  

das waere klasse, falls ich keinen mehr erreichen sollte... ich gebe aber nicht auf! danke schon mal!


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mauzi
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20 Jahren  ago  

Was ist SDR versicherung? Mail mich an Mauzi@email.lu Sandra


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Anlage LD Zeile 10 müßte es sein


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Für ein Haus, das in Luxemburg steht, gibt es in der Luxemburger Einkommensteuererklärung die Anlage LD „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Solange es weder vom Eigentümer n0ch von Mietern bewohnt ist, fällt es unter Punkt E: „Verlust aus Vermietung, der wirtschaftlich mit einem Gebäude in Zusammenhang steht (fertiggestellt oder im Bau), das noch nicht vom (von den) Eigentümer(n) oder vom (von den) Mieter(n) bewohnt ist (z.B. Schuldzinsen, Darlehensantragkosten usw.-) gemäß Anlage“. ACHTUNG: Sobald das Gebäude bewohnt ist, ändert sich die Abschreib-Regelung (entweder „valeur locative“ für die selbstgenutzte Wohnung oder Abschreibung für vermieteten Wohnraum).


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teufel
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20 Jahren  ago  

danke, ich werde diese anlage einfach an das grenzgaenger-formular (400) anhaengen, auch wenn es ihn eigentlich nur fuer das residents-formular (100) gibt (zumindest online).