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DRINGEND: Kinderfreibetrag in D und L?  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo,

da meine Ehefrau ab Januar halbtags in Deutschland arbeiten geht (ich weiterhin zu 100% in Lux) frage ich mich, was das für Konsequenzen auf Steuern und Sozialleistungen hat. Wir wohnen mit unserer gemeinsamen Tochter in Deutschland und sind Deutsche.

Meine Frage richtet sich vor allem an Grenzgänger in der gleichen oder einer vergleichbaren Situation oder an jemanden der genau Bescheid weiß.

Ich möchte in jedem Fall die lux. Steuerklasse 2.1 behalten. Bei der Administration des Contributions sagte man mir, dass ich die behalten könne, solange ich den Hauptteil des Haushaltseinkommens in Luxemburg verdiene – egal welche Steuerklasse meine Frau in Deutschland nimmt. Daher hat sie in Trier die Klasse drei gewählt. Ich verdiene nichts in Deutschland. Bei der Steuererklärung 2004 in D wollen wir getrennte Veranlagung wählen, damit es aufgrund des Progressionsvorbehaltes nicht zu einer Steuernachzahlung in D kommt.

Völlig unklar ist für mich die Sache mit den Kinderfreibeträgen. An der lux. Steuerklasse 2.1 kann man erkennen, dass ich unser Kind dort auf der Karte habe. Kann meine Frau trotzdem den deutschen Kinderfreibetrag auf ihrer Karte eintragen lassen? Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen, denn man kann ja auch nicht in beiden Ländern unabhängig voneinander Kindergeld bekommen, sondern in Luxemburg nur dass, was über das deutsche KG hinausgezahlt wird. Konkret: Ich möchte meine Tochter weiter in Lux. Auf der Karte behalten. Was hat das für Auswirkungen auf den Kinderfreibetrag in Deutschland?

Gruß, Andreas


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Wird denn nicht bei Ehegatten regelmäßig jeweils nur der ½ Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?


Anonymous
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21 Jahren  ago  

Kann sein, dass es so ist, wie Du sagst. Der ein- oder andere kann aber in jedem Fall auch das ganze Kind oder alle Kinder auf eine Karte bekommen.

Ich habe heute nochmals bei der lux. Steuerverwaltung angerufen. Dort sagte man, dass es völlig unerheblich sei, was auf der deutschen Steuerkarte steht. Damit der in Luxemburg Tätige die günstige Klasse 2.x behält, muss am Ende des Steuerjahres der größte Teil des Haushaltsgesamteinkommens in Lux verdient worden sein. Das wars.