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Forum / Allgemeines

doppelte Staatsbürgerschaft  

Anonymous
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18 Jahren  ago  

Gibt es für Kinder, welche in Luxemburg geboren werden die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 18. Lebensjahr, wenn ein Elternteil Luxemburger ist?

Danke! Amelie


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Meffo
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18 Jahren  ago  

In Luxemburg gilt das "Erzeuger"-Prinzip.

"Durch Geburt erworbene luxemburgische Staatsangehörigkeit

1. Abstammung von einem luxemburgischen Erzeuger

Prinzip:

Ein - selbst im Ausland - geborenes Kind dessen Vater oder Mutter Luxemburger(in) ist, erwirbt durch die Geburt die luxemburgische Staatsangehörigkeit.

Erklärungen:

Diese Bestimmung weist keine Schwierigkeiten für eheliche Kinder auf (der Name des Vaters und der Mutter stehen in der Geburtsurkunde). Dasselbe gilt auch für ein außerehelich geborenes Kind, wenn der Name der Mutter in der Geburtsurkunde steht: ist die Mutter am Tag der Geburt Luxemburgerin, besitzt das Kind die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Ein außerehelich geborenes Kind einer ausländischen Mutter kann von einem luxemburgischen Vater anerkannt werden: wird diese Anerkennung vor dem 18. Lebensjahr des Kindes vollzogen, wird das Kind Luxemburger. Die im Falle einer freiwilligen Anerkennung gültigen Bestimmungen gelten auch für den Fall, wo das Abstammungsverhältnis über den Gerichtsweg festgestellt wird (Vaterschafts- oder Mutterschaftsklage). 2. Geburt auf luxemburgischem Boden Prinzip: Ein von ausländischen Eltern auf luxemburgischem Territorium geborenes Kind besitzt nicht die luxemburgische Nationalität. Zu dieser Bestimmung gibt es zwei Ausnahmen: 1. Das im Großherzogtum von rechtlich unbekannten Eltern geborene Kind ist Luxemburger. Diese Hypothese ist möglich auf Grund der Bestimmung über die geheime Niederkunft. Dieser Situation gleichgestellt wird jene - recht seltene - des im Großherzogtum aufgefundenen neugeborenen Kindes. 2. Das im Großherzogtum von staatenlosen Eltern geborene Kind, das auf Grund der Staatenlosigkeit seines(r) Erzeuger(s) keine Staatsangehörigkeit besitzt."

http://www.mj.public.lu/services_citoyens/ nationalite/nationalite_luxembourgeoise_de.pdf

Achtung: Ob auf diese Weise eine doppelte Staatsangehörigkeit zustande kommt, hängt plausibler Weise nicht von Luxemburg allein ab, sondern auch vom Staatsangehörigkeitsrecht des fraglichen zweiten Staates!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke Meffo für die ausführliche Auflistung! Der zweite Staat würde eben eine doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 18. Lj. anbieten. Aber ich werde mal auf dem zuständigen Amt anrufen - danke deshalb auch für den nützlichen Link! Amelie