Den besonderen Begriff gibt es nicht.
Es gibt nur wie in D den Begriff der Werbungskosten, d.h. die Kosten, die man auf sich nimmt, um die bestimmten zu versteuernden Einkünfte zu erzielen.
Dieser direkte Zusammenhangt zu den jeweiligen Einkünften ist nachzuweisen und ggf. zu belegen.
Dabei ist gefordert, die Abtrennbarkeit von allgemeinen Kosten der Lebensführung darzutun.
Beispiel: Fremdsprachenstudium hat auch eine privaten Nutzen und ist deshalb an sich nicht als Werbungskosten anzuführen; eher jedoch "Luxemburgisch für VerkäuferInnen".