Wer hat Erfahrung oder kann mir Info geben: Kann man, wenn man in Luxemburg arbeitet, steuerlich die doppelte Haushaltsführung in Deutschland geltend machen, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behält und am Wochenende pendelt??
"Werbungskosten" bzw. "frais d'obtention" sind gemäß der Definition des Art. 105 L.I.R.:
" Les dépenses faites directement en vue d'acquérir, d'assurer et de conserver les recettes",
das sind:
Ausgaben, die der Steuerpflichtige macht in direktem Zusammenhang mit der Absicht, Einkünfte zu erzielen, sicherzustellen oder zu gewährleisten.
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94
Da sich die Luxemburger Steuerbehörde bei nicht ansässigen Steuerpflichtigen im Regelfall nur für die "inländischen", sprich: Luxemburger Einkünfte interessiert, kommen nur Werbungskosten in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit den in LU erzieten Einkünften stehen.
Mehr siehe unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=812