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Forum / Allgemeines

Doppelte Haushaltsführung  

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Sunshine65
2 Messages

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20 Jahren  ago  

Wer hat Erfahrung oder kann mir Info geben: Kann man, wenn man in Luxemburg arbeitet, steuerlich die doppelte Haushaltsführung in Deutschland geltend machen, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behält und am Wochenende pendelt??


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

nein das geht nicht, da die Einkünfte ja in L erziehlt werden. Aber man kann WErbungskosten in D von den Lux. Einkünfte abziehen, damit die Einkünfte die für den Progressionsvorbehalt herangezogen werden nicht so hoch ausfallen.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

"Werbungskosten" bzw. "frais d'obtention" sind gemäß der Definition des Art. 105 L.I.R.:

" Les dépenses faites directement en vue d'acquérir, d'assurer et de conserver les recettes",

das sind:

Ausgaben, die der Steuerpflichtige macht in direktem Zusammenhang mit der Absicht, Einkünfte zu erzielen, sicherzustellen oder zu gewährleisten.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94

Da sich die Luxemburger Steuerbehörde bei nicht ansässigen Steuerpflichtigen im Regelfall nur für die "inländischen", sprich: Luxemburger Einkünfte interessiert, kommen nur Werbungskosten in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit den in LU erzieten Einkünften stehen.

Mehr siehe unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=812