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Forum / Allgemeines

Doppelbesteuerungsgesetz  

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Andres
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich bin Luxemburger und gehe einer selbstständigen Arbeit nach. Ich besitze eine Mwst-ID-Nr. Wenn ich für ein paar Tage in Deutschland arbeite, was muss ich beachten ? Muss ich wie in Luxemburg eine Rechnung über 15% schreiben, oder nicht ? Wie kann ich verhindern, dass mir der deutsche Staat den Sozialversicherungsbeitrag abzieht, obwohl ich in Luxemburg versichert bin ? Wo und wie bekomme ich einen Freistellungsnachweis ?

Danke für jede Hilfe !


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Mephisto
102 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Andres,

Du kannst Dir ein Script zur Umsatzsteuer in Luxemburg bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz bestellen, die machen zweimal im Jahr auch Seminare über das Umsatzsteuerrecht.

Doppelbesteuerung betrifft aber nicht die Umsatzsteuer sondern die Ertragssteuern !

gruss


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Auskunft erteilen die Handelskammer oder die Handwerkskammer, etwa in Trier. Es hängt natürlich stark von der Branche ab, ob man bestimmte Anforderungen stellt oder eine Genehmigung benötigt. Sozialbeiträge für Selbständige sind in der Regel nicht zu befürchten (von gewissen Ausnahmen abgesehen).

Der MWS-Satz (und ob ab Luxemburg oder ab D die MWS erhoben wird) hängt ebenfalls vom Tätigkeitsbereich ab.

Entweder Du präzisierst hier Deine Angaben. Oder Du erkundigst Dich einfach erst einmal bei den zuständigen deutschen Kammern.


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ralfpeter
2 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, als Selbstständiger eines EU Mitgliedsstattes kannst Du in allen EU-Ländern ohne weiteres arbeiten. Wenn Du dies nur gelegentlich tust, brauchst Du auch keine Niederlassung oder eine Genehmigung hierfür. Wenn Du eine Dienstleistung (Handwerk, Beratung oä.) in Deutschland erbringst mußt Du 19% Mehrwertsteuer berechnen. Bei Lieferung einer Ware welche aus Luxemburg ausgeliefert wird, mußt Du die Luxemburger 15% MwSt. berechnen. Wenn Du Bauleistungen erbringst brauchst Du eine Freistellungserklärung für Bauleistungen. Diese bekommst Du bei den deutschen Finanzämtern, die Zuständigkeit mußt Du erfragen.