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Forum / Allgemeines

Doppelbesteuerungsabkommen auch für Übersee??  

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Lapi2000
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21 Jahren  ago  

Habe folgendes Problem: Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, bin in Luxembourg beschäftigt und habe ca 3 Monate in Übersee gearbeitet. Wie verhält es sich nun mit den Steuerabgaben? Tritt das Doppelbesteuerungsabkommen auch hier in Kraft?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Oha – also Eines ist zumindest gewiss: „das“ Doppelbesteuerungsabkommen gibt es grundsätzlich nicht! Denn ein solches Abkommen wird immer zwischen mindestens je zwei Staaten vereinbart (damit ein Steuerpflichtiger nicht für dasselbe Einkommen zweimal zur Steuer veranlagt und verpflichtet wird). Ob es ein solches Abkommen gibt, ist auf der Website der jeweiligen Finanzverwaltungen meistens aufgelistet. Wenn es eines gibt, regelt dieses Abkommen im Einzelfall, wer unter welchen Bedingungen wo einkommensteuerpflichtig ist, d.h. es entscheidet darüber, welches nationale Steuergesetz wann und bei wem greift. Jetzt gibt es allerdings noch Folgendes zu beachten: Übergangs- und Mindestfristen für ein Beschäftigungsverhältnis. Außerdem kann eine Rolle spielen, ob man von einem deutschen oder luxemburgischen Unternehmen ins Ausland entsendet wurde. Also womöglich einigermaßen komplex die Frage. Wenn man nicht darüber mit den verschiedenen Behörden in Korrespondenz treten will oder sich Zeit nehmen will für ein persönliches Vorsprechen bei der Steuerbehörde, sollte man vielleicht doch einen Steuerberater nehmen.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Also es ist ja anzunehmen, dass während der Beschäftigungszeit in Übersee weder Wohnsitz noch Beschäftigungsland innerhalb der EU lagen. Dann, würde ich meinen, liegt auch kein Grund vor, für diese Zeit innerhalb der EU eine Steuererklärung abzugeben. Wo nichts ist, ist nichts. Jedenfalls ist dies die einfachste Lösung.