Hallo, die deutsche Muttergesellschaft meiner Firma plant ein Aktienoptionsmodell für Angestellte. Demnach müssen wir in Lux. die eingesparten Euro beim Kauf von Aktien bzw. Optionen als geldwerten Vorteil versteuern. Wenn später mit diesen Aktien Gewinn erzielt wird, so fällt jedoch auf den Gewinn die Quellensteuer an. Bei der Ermittlung des Gewinns wird jedoch der gesparte Preis mit einbezogen, d.h. ein zweites Mal besteuert (dieses Mal jedoch in Dtld.). Frage: Ist das legitim (da auf einer Seite geldwerter Vorteil und auf anderer Seite Quellensteuer, somit verschiedene Steuerarten) oder fällt dies unter das Doppelbesteuerungsabkommen (da der selbe Betrag einmal in Lux. und einmal in Dtld. versteuert wird)?
Vielen Dank für alle Antworten zum Thema...