Situation: ich habe in D und Lux in die gesetzliche Rente eingezahlt und gehe in D in Rente; ich habe von der TK erfahren, dass die gegenwärtige Regelung sei: a) wenn ich permanent gesetzlich krankenversichert war, so werden nur auf die D-gesetzliche Rente KV-Beiträge erhoben, die Lux-Rente wird nicht verbeitragt. b) wenn ich zum Verrentungszeitpunkt privat krankenversichert war, so werden auf beide volle (private) KV-Beitrage fällig.
Stimmt dies ? Danke. F.