Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, den Differenzbetrag vom Kindergeld zu beantragen, wenn die Kinder nicht im Haushalt leben? Hier wäre es der Unterschiedsbetrag zwischen dem belgischen oder deutschen und luxemburgischen Kindergeld. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass dies möglich ist, habe allerdings in der Broschüre für Familienleistungen nichts gefunden. Mein Freund ist Grenzgänger, lebt in Deutschland, arbeitet in Luxemburg, und die Kinder leben in Belgien. Unterhalt wird gezahlt nach Düsseldorfer Tabelle. Die Frage wäre, gibt es die Möglichkeit, den Unterschiedsbetrag zu beantragen, der ja doch erheblich ist, da in Belgien wesentlich weniger Kindergeld bezahlt wird. Wenn ja, wo muss beantragt werden, und welche Unterlagen als Nachweis werden benötigt? Wer hat entsprechende Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Die steuerlichen Vorteile, die die Kinder betreffen, hat sich der Arbeitgeber bereits einverleibt, um ein niedrigeres Brutto zahlen zu müssen. Zumindestens ist der Freibetrag in der Lohnabrechnung besonders hoch. Obwohl ich eine gegenteilige Info hatte, wenn Kinder nicht im Haushalt wohnen, kann eine steuerliche Berücksichtigung erst mit der Einkommenssteuer erfolgen. Scheint hier nun nicht der Fall zu sein, die Kinder (2) werden in jedem Fall monatlich berücksichtigt, so dass recht wenig Lohnsteuer anfällt.
Außerdem hätte ich gerne ein paar Tipps bezüglich der Einkommenssteuer für 2005, die er ja leider noch in Deutschland machen muss, da mein Freund erst ab dem 1.7.05 in Luxemburg arbeitet. Erwartet ihn hier eine Steuernachzahlung? Ich lese hier immer was von Doppelbesteuerungabkommen. Was heißt das?
Vielen Dank für Eure Antworten. Grüße Alexandra