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Forum / Allgemeines

Differenzbetrag Kindergeld  

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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, den Differenzbetrag vom Kindergeld zu beantragen, wenn die Kinder nicht im Haushalt leben? Hier wäre es der Unterschiedsbetrag zwischen dem belgischen oder deutschen und luxemburgischen Kindergeld. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass dies möglich ist, habe allerdings in der Broschüre für Familienleistungen nichts gefunden. Mein Freund ist Grenzgänger, lebt in Deutschland, arbeitet in Luxemburg, und die Kinder leben in Belgien. Unterhalt wird gezahlt nach Düsseldorfer Tabelle. Die Frage wäre, gibt es die Möglichkeit, den Unterschiedsbetrag zu beantragen, der ja doch erheblich ist, da in Belgien wesentlich weniger Kindergeld bezahlt wird. Wenn ja, wo muss beantragt werden, und welche Unterlagen als Nachweis werden benötigt? Wer hat entsprechende Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Die steuerlichen Vorteile, die die Kinder betreffen, hat sich der Arbeitgeber bereits einverleibt, um ein niedrigeres Brutto zahlen zu müssen. Zumindestens ist der Freibetrag in der Lohnabrechnung besonders hoch. Obwohl ich eine gegenteilige Info hatte, wenn Kinder nicht im Haushalt wohnen, kann eine steuerliche Berücksichtigung erst mit der Einkommenssteuer erfolgen. Scheint hier nun nicht der Fall zu sein, die Kinder (2) werden in jedem Fall monatlich berücksichtigt, so dass recht wenig Lohnsteuer anfällt.

Außerdem hätte ich gerne ein paar Tipps bezüglich der Einkommenssteuer für 2005, die er ja leider noch in Deutschland machen muss, da mein Freund erst ab dem 1.7.05 in Luxemburg arbeitet. Erwartet ihn hier eine Steuernachzahlung? Ich lese hier immer was von Doppelbesteuerungabkommen. Was heißt das?

Vielen Dank für Eure Antworten. Grüße Alexandra


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agulia
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19 Jahren  ago  

Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte kommt wohl durch die Unterhaltszahlungen an die in Belgien lebenden Kinder bzw. an die Kindesmutter. Ein Kinderfreibetrag kann nur für Kinder gewährt werden, die im Haushalt leben. Auch den Unterschiedsbetrag zum Kindergeld kann nicht Dein Freund, sondern ausschließlich die Kindesmutter (aus Belgien in Luxemburg) beantragen (ich unterstelle, dass die Kinder bei der Mutter leben). Der dadurch zu erzielende höhere Unterschiedsbetrag wirkt sich dann natürlich auch auf seinen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle aus, d.h. der zu zahlende Unterhalt wird geringer werden. Als Nachweis zur Beantragung benötigt er (bzw. die Kindesmutter) eine akuelle Haushalts- bzw. Meldebescheinigung und den Bescheid über die Höhe des belgischen Kindergeldes.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wenn die Finanzminister Schlange stehen, edito du 24/04/2005 Doppelbesteuerung: Wie lange gilt das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland? http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=879