Ist hier niemand geschieden und kann mir aus seiner Erfahrung heraus helfen ? Mann (bald EX) arbeitet in Lux, lebt in D. Die beiden kleinen Kinder leben bei mir in D, ich arbeite teilzeit in D und beziehe Kindergeld aus D. Steht mir eine Differenz aus Lux zu, die sich ja auch mindernd auf den vom Vater zu zahlenden KU auswirken würde ? Antrag haben wir gestellt im Oktober 2006 und nie wieder was gehört. ???? Ebenso interessiert mich, ob EX nach Scheidung die Stkl 2 bekommt obwohl er schon getrennt war als er in Lux seine Arbeit angefangen hat im Sommer 2006. Steht mir auch diese Schulzulage zu, da im Sept. 06 unser Ältester in in D eingeschult wurde ?
Differenz zum KG Lux steht Dir zu - und nur Dir. Du musst auch den Antrag stellen weil die Kinder bei Dir im Haushalt wohnen. Die Zahlung erfolgt dann ebenfalls an Dich. Ex hat damit nichts zu tun. Macht zwar keinen Sinn, ist aber so. Das mit der Schulzulage richtet sich nach dem Alter des Kindes. Es gibt einen Stichtag, an dem er 6 Jahre alt gewesen sein muss. Den Stichtag bitte selbst bei der Familienkasse nachfragen (da ich es nicht weiss). Schau mal unter "Links" nach.
Zur Steuerklassenwahl würde ich einen Steuerberater fragen, auch da kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Hallo, vielen Dank. Wir haben den Antrag gemeinsam ausgefüllt mit allen Bescheinigungen, da wir ja bereits getrennt waren als er in Lux angefangen hat war es ja quasi ein Erstantrag und nur für die Differenz. Und ich habe meine Bankverbindung angegeben, den Wohnbescheid der Kids etc. Das war im Oktober.....dauert das immer so lange ??? Ich dachte deshalb schon dass es mir wider Erwarten doch nicht zusteht.....Gruß
Hallo, hier im Forum nicht, aber ich habe von früher noch Bekannte in Lux, allerdings alle in anderen Lebenssituationen, die sagen, es stände mir nicht zu da bei Grenzgängern die Kids beim in lux. arbeitenden Elternteil gemeldet sein müssten um das Diff.kigeld zu bekommen. Deine Variante fände ich natürlich besser. Bist Du selbst in der Situation oder kennst jemanden dem es so geht wie mir ??? Liebe Grüße
Hmmm...dann kann ich wohl nur darauf hoffen, dass ich in ürze mal Bescheid bekomme. Da werden Sie geholfen...habe ich auf den AB gesprochen und hoffe, dass sie mich evtl. zurücruft, auch wenn ich keine wohlhabender Mandantin bin sondern nur eine klitzekleine Auskunft brauche....Liebe Grüße
Hallo Frechesding,
noch was zum Unterhalt fuer dich und deine Kind(er): dein Ex kann diese Zahlungen an dich (Ehegattenunterhalt) und die Kinder (nach Duesseldorfer Tabelle) bis zu gewissen Hoechstgrenzen steuerlich geltend machen.
Wichtig bei allem Stress, der bei einer Trennung (fast) immer mitschwingt, sachlich bleiben und versuchen auf eine gute Kommunikationsebene zu gelangen, da haben dann beide (plus die Kind(er)) was davon. Ich spreche aus Erfahrung (leider im negativen Sinne).
Gruss, Ralphael
Hallo, mein Nochmann sagt er habe für die Kids einen Freibetrag (wegen Unterhalt). Ist das monatlich für mich ersichtlich auf seinem Lohnzettel ? Oder merkt er das nur Ende des JAhres bei seiner Erklärung ? Auf seinem Lohnzettel ist en Betrag von ca. 500 Euro aufgeführt, aber unter Werbungskosten. Ist das der besagte Freibetrag ? Es geht drum rauszufinden was ihm wirklich netto bleibt wegen der Berechnung. Er hält sich da sehr bedeckt und hofft dass ich über die Grenzgänger-Vorteile im Dunklen tappe :o)