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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Dienstwagen und Steuerfreibetrag?  

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Vic
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19 Jahren  ago  

Hallo. Ich werde bald einen Dienstwagen bekommen, den ich auch privat nutzen kann (Full Leasing). Da ich auch eine Tankkarte habe, ist nun meine Frage, ob sich das auf den Steuerfreibetrag auswirkt bzw. ob ich den dann noch bekomme.


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Den bekommst Du weiterhin. Du musst allerdings den Wagen auch als geldwerten Vorteil mit 1,5% vom Bruttolistenpreis versteuern. Zusätzlich kann es Dir passieren, dass Dein AG noch einen monatlichen Fixbetrag als "privat contribution", also als Ausgleich für die Privatnutzung, haben möchte.


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Vic
6 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Info!


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn der AN an den Kosten beteiligt wird, sieht die Sache mit der Versteuerung teilweise anders aus. "Der umgekehrte Fall liegt dann jedoch vor, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Pauschalzahlung an der Finanzierung des Fahrzeugs beteiligt. Diese Pauschale ist dann vom zu versteuernden Sachbezug abzuziehen. Der Sache nach schließt eine solche Pauschale aus, dass der Arbeitnehmer die Kosten für Kraftstoff, Wartung und Reparatur trägt. Diese Kosten können daher dann auch nicht vom Arbeitnehmer als steuermindernd geltend gemacht werden." Die private Nutzung eines Firmenwagens, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=3

Die Werbungskostenpauschale für den Arbeitsweg in L ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel und wird gemäß amtlicher Entfernungstabelle zwischen Arbeitsort und Wohnort festgesetzt (gemäß Angaben des Antragstellers bei der Beantragung der Lohnsteuerkarte bzw. bei Ansässigen nach deren Angaben beim Recensement Fiscal (Steuerliche Personenstandsaufnahme), die jeden 15. Oktober im Großherzogtum durchgeführt wird.


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hOpPi
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19 Jahren  ago  

Kommt steuerrechtlich in Lux noch etwas hinzu?

In Deutschland gibt es ja für Fahrten zum Arbeitsplatz noch die 0,03% vom Listenpreis + die gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz mit EUR 0,30/km.

Gruß Hoppi


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

In L gibt es ja offensichtlich eine Pauschbewertung sowohl für die Arbeitswegkosten wie für den privat genutzten Firmenwagen.

Es liegt in dem Zweck eines Pauschsystems, dass eine Detailrechnung dadurch überflüssig gemacht werden soll.

Es kann nur zu komplizierteren Aufteilungsfragen kommen, wenn der private Nutzungsanteil und Kostenanteil nicht klar voneinander getrennt sind. So dass etwa die Frage sich stellt, ob es sich im Einzelfall um Erstattung von Aufwendungen der Firma oder ob es sich um eine gesonderte Vergütung des Beschäftigten handelt.