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Forum / Allgemeines

Dienstwagen und Eigenkündigung  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die so ähnlich bereits schon mal gestellt wurde, aber leider nur so ähnlich, deswegen kann ich die Antwort nicht 1:1 übernehmen. Ich möchte mich beruflich verändern und trage mich augfgrund eines neuen Angebotes mit dem Gedanken der Kündigung. Jetzt gibt es nur ein Problem: Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen bereitgestellt bekommen. In dem Vertrag für den Dienstwagen gibt es einen Passus den ich leider nicht richtig wahrgenomen habe. Daraus ergibt sich für den Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch mich folgende Optionen: 1. Mein neuer Arbeitgeber übernimmt den Dienstwagenvetrag 1:1 (unwahrscheinlich) 2. Ich kaufe den Wagen zu den Konditionen der Leasingfirma (dies wäre der Buchwert welcher meiner Ansicht zu hoch ist) 3. Ich zahle die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert.

Da der Buchwert durch die Leasingfirma im Prinzip willkürlich kalkuliert werden kann, dürften da recht hohe Kosten auf mich zu kommen. Hat jemand schon mal eine Kümdigung in dieser Situation gemacht und wie war das mit den Kosten. Sind diese rechtens oder kann man sich dagegen wehren. Im Prinzip hat ja der Arbeitgeber mit diesem Vertrag eine dicke Hypothek auf eine eventuelle Kündigung gelegt. Ich weiß jetzt werden viele sagen, das hätte ich vorher wissen müssen, aber zu dieser Zeit wollte ich ja auch nicht kündigen. Bin für Tips und Hinweise zu diesem Thema dankbar.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Bevor man über mögliche Szenarien spekuliert, wäre es vielleicht besser, sich bei der Leasingfirma und/oder dem Arbeitgeber die wirklichen Zahlen zu beschaffen.

Dann kann man auch erst wirklich beurteilen, ob diese Vertragsgestaltung "sittenwidrig" ist.


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17 Jahren  ago  

Frag die Leasingfirma einfach nach dem Wert ( Achtung MWST) kommt drauf. Wenn das Auto wenige km drauf hat und es ca. 1,5 - 2 Jahre alt ist kannst Du sogar noch Geld verdienen?!

Gruß Toni


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Die Firma kann die für jeden X-beliebigen Zeitpunkt den Restwert berechnen. Das ist dann der geschuldete Betrag, den Du in Deine Gehaltsverhandlung einbeziehen solltest.


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Rada
54 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn, wie oft gemacht das Fahrzeug innerhalb von 3-4 Jahren auf 10 bis 20 % Restwert kalkuliert wird, machst du bei Vertragsauflösung zum Buchwert in der Regel kein schlechtes Geschäft, es sei denn das Fahrzeug ist erst kürzlich angeschafft worden. Evtl. ist bei Gehaltsverhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber eine Ablöseprämie für das Fahrzeug drin.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

geht es nicht auch um die Frage, ob ein solcher Vertrag mit einem AN überhaupt wirksam ist?

Stichwort: Knebelung?