Hilfe, kann mir jemand sagen, ob ich als Grenzgänger (Arbeitnehmer) von D nach L meine Dienstreise in Deutschland zu versteuern habe. Der EURES-Berater in L meint, hier gilt die 183 Tage Regelung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen. (gelten die Tage dann für L oder für D?)
In einem Dokument ("Die Entsendung" siehe http://www.eures-sllr.org/ ) steht, daß vom ersten Tag an, eine Arbeitstätigkeit in D auch dort zu versteuern ist. Ob eine Dienstreise auch eine Entsendung ist, hab ich nicht rausbekommen.
Ein Anruf beim Finanzamt in Deutschland: "Nein, sie arbeiten doch für einen Lux. Arbeitgeber, da brauchen sie in D keine Steuern zu zahlen" (sehr kompetent!).
Vor nicht allzu langer Zeit haben etliche LKW-Fahrer, die für Lux. Speditionen fahren in Deutschland Ihre Steuern komplett nachbezahlen müssen! Weiß jemand genaueres, wie das nun zu handhaben ist? Vielen Dank.