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Forum / Allgemeines

Dienstreisen nach D in D versteuern?  

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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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22 Jahren  ago  

Hilfe, kann mir jemand sagen, ob ich als Grenzgänger (Arbeitnehmer) von D nach L meine Dienstreise in Deutschland zu versteuern habe. Der EURES-Berater in L meint, hier gilt die 183 Tage Regelung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen. (gelten die Tage dann für L oder für D?)

In einem Dokument ("Die Entsendung" siehe http://www.eures-sllr.org/ ) steht, daß vom ersten Tag an, eine Arbeitstätigkeit in D auch dort zu versteuern ist. Ob eine Dienstreise auch eine Entsendung ist, hab ich nicht rausbekommen.

Ein Anruf beim Finanzamt in Deutschland: "Nein, sie arbeiten doch für einen Lux. Arbeitgeber, da brauchen sie in D keine Steuern zu zahlen" (sehr kompetent!).

Vor nicht allzu langer Zeit haben etliche LKW-Fahrer, die für Lux. Speditionen fahren in Deutschland Ihre Steuern komplett nachbezahlen müssen! Weiß jemand genaueres, wie das nun zu handhaben ist? Vielen Dank.


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Versteuert werden als ESt nur Einkünfte. Und da ist mir keineswegs klar, welche Einkünfte Sie in Ihrem Fall wirklich haben - Reisekostenerstattung oder Gehalt oder was genau? Ein Telefonat mit der Finanzbehörde kann man nur als Vorinformation ansehen. Richten Sie am besten eine schriftliche Anfrage an das Amt. Mit einer verbindlichen schriftlichen Antwort in der Hand kann Ihnen nichts passieren - und solange niemand kommt und behauptet, das Sie etwas zahlen müssen, kann man getrost abwarten.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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22 Jahren  ago  

Nun, nach diversen Telefonaten mit „Steuerexperten“ vom LCGB und mit der „richtigen“ Person beim Finanzamt Trier, scheint es tatsächlich so zu sein, dass jede Tätigkeit im Wohnsitzland (hier: Deutschland) auch dort zu versteuern ist. Einkünfte sind ggf. anteilig zu versteuern, z.B. bei festen Gehältern, unabhängig davon, wer sie bezahlt (lux. oder dt. Arbeitgeber)! Die Finanzbeamtin ging sogar soweit, dass sie meinte: „ab Grenzübertritt nach Deutschland zählt die Zeit“. Dies gilt für Dienstreisen, Aufenthalt bei Kunden in Deutschland oder auch im Extremfall Arbeiten, die man zu Hause für die Firma erledigt. Es kommt natürlich immer darauf an, dass die deutsche Steuerbehörde dies auch mitbekommen muss. In den meisten Fällen gilt sicherlich: „Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss!“. Aber wissen sollte man, dass es in Deutschland wohl als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann.


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Hallo Mischmasch, ich halte Telefonieren per se für unergiebig, und vor allem mit Behörden. Letztendlich zählt nur eine schriftliche Auskunft. Und die Gesetzeslage - Doppelbesteuerungsabkommen. Jedenfalls solange es in Europa noch Rechtstaatlichkeit gibt! Siehe dazu „Deutsche Grenzgänger: DOPPELBESTEUERUNG UND KEIN ENDE!“, http://www.ogb-l.lu/pdf/communiques/7/dt_Grenzg_Doppelbest.pdf


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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22 Jahren  ago  

Hallo Hamisso, im Prinzip stimme ich zu, dass Telefonieren nicht gerade der effektivste und aussagekräftigste Weg ist. Allerdings finde ich, dass man schlafende Hund nicht wecken soll. Die Dame vom Amt war sowieso schon sehr neugierig. Ich habe es aber vorgezogen anonym zu bleiben. Da ich schon einige Tage bei Kunden vor Ort in Deutschland tätig war, möchte ich daher nicht das Risiko eingehen, dass das Finanzamt etwas davon erfährt! Mir bleibt daher nur das Telefon, das Internet und dieses prima Forum; prima - vor allem Dank Hamisso.