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Forum / Allgemeines

Die Schlechtwetterregelung  

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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die klimatischen Verhältnisse im Winter erschweren des Öfteren die Arbeitsbedingungen in der Baubranche. Bei fest gefrorenem Boden, gefrorenem Wasser, Schnee-, Eisregen oder dichtem Nebel können eine ganze Reihe von Arbeiten nicht durchgeführt werden. Um die Beschäftigten der Baubranche vor all zu großen Lohneinbußen zu bewahren, wurde die Schlechtwetterregelung in Luxemburg durch das Schlechtwetter-Gesetz geregelt:

“Loi du 25 avril 1995 ayant trait à l’octroi d’une rémunération de compensation en cas de chômage involontaire dû aux intempéries …”

Die Arbeitsmarktverwaltung ist zuständig für die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes.

Info-Broschüre kann man herunterladen über

http://www.ogb-l.lu/pdf/publications/Europatag_de.pdf