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Deutscher Arbeitgeber, Arbeit in Luxemburg  

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webersve
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18 Jahren  ago  

Hallo,

hoffe ihr Spezialisten hier könnt mir helfen. Ich verzweifle langsam an Getzestexten, Abkommen und Steuerquatsch....

Meine Situation ist folgende: ----------------------------------------- Ich arbeite bei einer deutschen Firma. Diese hat einen 4 jährigen Auftrag bei einer Bank in Luxemburg. Ich soll dort hingehen für meine Firma, bei der ich weiterhin beschäftigt bin und von der ich auch mein Gehalt beziehe.

Nun habe ich das so verstanden, das egal wo mein Wohnsitz sich dann befindet, ich den geringeren Steuersatz von Luxemburg zahlen muss, jedoch weiterhin die deutschen Sozialabgaben.

Soweit so gut (hoffe ich jedenfalls das es sich so verhält).

Mir wird in dieser Zeit ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Da ich kein Fahrtenbuch führen möchte, wird dies in Luxemburg mit 1,5% des Bruttolistenpreises versteuert (zum deutschen Listenpreis oder zum luxemburgischen Listenpreis??). Gibt es in Luxemburg keine Firmenwagenversteuerung wie in Deutschland? Damit meine ich, zusätzlich zu den 1% (1,5 % in Lux) noch 0,03% / KM von Wohnort zu Arbeit und ggf. 0,002 % von 2. Wohnsitz zu 1. Wohnsitz?

In dieser Zeit werde ich vorraussichtlich mit 1-2 Arbeitkollegen in einer Firmenwohnung wohnen. Muss ich diese Firmenwohnung versteuern? Wenn ja wie wird das berechnet.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich langsam die Lust daran verliere permanent nach Hinweisen auf diesen besonderen Sachverhalt zu suchen.

Vielen Dank schonmal ... Weber


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Auf dem Gebiet Luxemburgs gilt das Luxemburger Sozial- und Arbeitsrecht sowie die nationale Gesetzgebung über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es werden dazu unter diesen Gesichtspunkten die Arbeitsbedingungen eines jeden im Großherzogtum tätigen Arbeitnehmers überwacht.

Was sagt das deutsche Sozialversicherungsrecht dazu?

Bei Arbeitnehmern, die in ein anderes Land entsendet werden, gelten bei entsprechend zeitlicher Begrenzung die Sozialversicherungsvorschriften des Herkunftslandes weiter (§§ 4, 5 SGB IV).

An das Vorliegen einer Entsendung im Sinne der Sozialversicherung sind insbesondere folgende Voraussetzungen geknüpft: • zeitlich begrenzter Ortswechsel vom Inland ins Ausland (Ausstrahlung) bzw. vom Ausland ins Inland (Einstrahlung) • Fortbestehende arbeits- und sozialrechtliche Integration in das Herkunftsland.

Diese Bestimmungen zur Entsendung sind nicht so eindeutig, vor allem in der Interpretation von Luxemburg einerseits und Deutschland andererseits, so dass ich empfehle, sich vorrangig hier um eine Klärung bei den betreffenden Stellen zu bemühen. (5) Sie werden ins Ausland entsendet? Wenn Ihr Chef Sie nach Luxemburg zum Arbeiten schickt, http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html

Da das Beschäftigungsland bzw. wo gearbeitet wird, eindeutig Luxemburg ist, sind die daraus resultierenden Einkünfte dort zu versteuern.

Firmenwohnung und -wagen sind als Sachbezüge (und im Normalfall mit einem Pauschsatz) zu versteuern. Diese Frage ist jedoch peanuts im Vergleich zu der Frage, in welchem Land man sozialversichert ist!


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webersve
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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

danke für deine Antwort. Ok, also Steuerrechtlich Luxemburg, Sozialversicherungstechnisch muss noch geklärt werden. Danke!!!!

Das mit Firmenwagen und Firmenwohnung finde ich jedoch relativ wichtig. Habe ich z.B. eine Firmenwohnung kurz vor Luxemburg oder in Luxemburg als 2. Wohnsitz angemeldet, muss ich das Ganze dann versteuern? Und da ich dann ca. 600 km vom 1. Wohnsitz entfernt wohne und in Luxemburg ggf. auch diese "Wochenend-heimfahr-pauschale-Versteuerung" mit 0,002 % gilt dann kann sich das bei einem Firmenwagen schon zu einer ordentlichen Summe ansammeln.

Gruss Weber


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die genauen Pauschsätze, wie sie derzeit gelten, müssten man sich angucken. Aber im Grundsatz sind sie ein faires Angebot in Vergleich zu den Sachleistungen, die der Arbeitgeber als Teil der Gesamtvergütung leistet.

Und der %-Satz vom Wagenwert hat nichts mit den Wochenendheimfahrten zu tun. Die interessieren den Luxemburger Fiskus grundsätzlich nicht; der wird fiktiv davon ausgehen, dass Dein Steuerwohnsitz Deine Luxemburger Wohnung sein wird.

Analoges gilt für die Mietkostenersparnis, die Du durch die Firmenwohnung hast. Es ist nun mal so, dass diese Sachleistungen (wenn sie kostenlos oder weit unter Marktpreis für den Beschäftigten sind) zu den zu versteuernden Einkünften rechnen.

Bei der Sozialversicherung wäre es bei der genannten Dauer von 4 Jahren wohl günstiger, Dich in Luxemburg anzumelden. Mir ist nicht ganz klar geworden, wo hier das Problem liegen soll.


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webersve
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18 Jahren  ago  

Mein Problem ist die Verhandlungsgrundlage... Ich bin z.Z. noch nicht in Lux, und bespreche gerade den Firmenwagen mit dem Chef. Ich möchte halt wissen was nach dem Umzug in die Firmenwohnung auf mich zukommt.

(1) Die Firmenwohnung ist in Nähe Trier, aber auf deutscher Seite. Ist das egal?

(2) Entfernung Firmenwohnung - Arbeitsstelle ca. 30km. Wird das in Lux nicht steuerlich angerechnet, ich finde dazu nix.? (in Deutschland muss ich das versteuern!)

(3) Angenommen die Wohnung kostet 1200 Euro Miete. Ich teile mir aber die Wohnung mit 1-2 Mitarbeitern... wieviel muss ich dann versteuern?? Nach meinen Kenntnissen muss ich 3/4 der Kaltmiete in Lux versteuern, gilt das auch wenn ich mir die Wohnung mit einem Mitarbeiter teile? ich hoffe doch das dann nur die anteilige Miete zur Steuer angerechnet wird.

Entschuldigung das ich mich so unklar ausdrücke, dass kommt ein bischen daher das ich vollkommen verwirrt bin von verschiedensten Angaben die ich bisher zu dem Thema gefunden habe ... und leider kein Steuerexperte bin.

Danke Weber


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Also grundsätzlich musst Du als Einkünfte nur versteuern, was Du an Sachleistungen als Einkünfte tatsächlich beziehst. Wer zahlt denn die 1200 € Miete?

"Nähe Trier, aber deutsche Seite": Ich glaube, Du bist tatsächlich ziemlich verwirrt. Trier liegt in Deutschland, und das schon seit einiger Zeit.

Für den Arbeitsweg wird Dir aufgrund der Bescheinigung, die Du von der Meldebehörde einholen und dem Luxemburger Steueramt vorlegen musst, pauschal nach amtlicher Tabelle als Werbungskosten auf die Steuerkarte gesetzt, egal, wie Du mit welchen Kosten zur Arbeit kommst.

Firmenwagen war einer der ersten Themen hier auf der Website. Ich glaube,seither hat sich kaum was geändert (mittlerweile hat Luxemburg den Euro eingeführt),

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=3


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Um es vielleicht klarer zu machen: Du musst wertmäßig als Sachleistung versteuern, was die Wohnung Dich kosten würde, wenn Dein Arbeitgeber nicht einspringen würde. Wenn Dein Arbeitgeber die Miete übernimmt, und diese dem Marktwert entspricht, so musst Du diese ersaprte Miete als Sachleistung versteuern. Natürlich nur den Teil, der auf Deine Nutzung entfällt. Wenn dieselbe Miete auf 2 oder mehr Personen entfällt, muss entsprechend aufgeteilt werden. Es steht auch zur Frage, inwieweit ein Teil beruflich genutzt wird.


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webersve
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18 Jahren  ago  

VIELEN DANK !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das hört sich schon viel besser an. Also Anteilig die Wohnung -> wäre ok, Firmenwagen 1,5 % egal welche Strecke zur Arbeit oder 2. Wohnsitz etc. (... wie in Deutschland zu berücksichtigen wäre ...) ist auch ok.

nur eins noch ... Wie kann ich in Deutschland Renten- ... und vorallem Arbeitslosenversichert bleiben...?

gruss Weber

P.S. ok das mit Trier war dumm ausgedrückt... die Wohung ist jedenfalls in Deutschland 🙂


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Du kannst in D sozialversichert beliben, wenn Du das mit dem Status "Entsendung" hinbekommst (muss bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere Auslandsbeschäftigung muss von vornherein befristet sein).

Welchen Vorteil soll das aber für Dich haben?

Arbeitslosenversichert bleibst Du eh in Deutschland; denn das ist das Einzige in der sozialen Sicherheit, das sich nach dem Wohnsitz richtet; vgl. http://www.euroluxembourg.lu/arbeitslos.html

Das mit der Familienheimfahrtkosten ist steuerlich vielleicht insoweit etwas problematisch, weil die Luxemburger nicht so ausdrücklich wie die Deutschen den Terminus "doppelte Haushaltsführung" kennen.

Wenn Du aber die Einzelbelege für die Werbungskosten sammelst und glaubhaft machen kannst, dass dies keinesfalls privat verursachte Ausgaben sind, dann könnte dies durchgehen.

Wenn die Einnahmen Deines Haushalts überwiegend aus Luxmeburg stammen, dann kannst Du die Gleichjbehandlun mit einem inländsichen Streuerpflichtigen in Luxmeburg beantragen. Das erlaubt Dir Sonderausgaben geltend zu machen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder außergewöhnliche Belastung.


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webersve
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18 Jahren  ago  

Hi Meffo,

nochmals danke.

Wenn es in Lux keine weiteren Punkte zu versteuern gibt als die 1,5 % (quelle: da wo du mich darauf verwiesen hast 🙂 ?), brauche mich "heimfahrten" auch nicht zu interressieren.

Mir geht es zunächst nicht darum zu Wissen was nach der Steuererklärung bei raus kommt, mich interressiert im Moment nur was auf meiner monatlichen Abrechnung als Netto unten steht.

Gruss Weber


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn Du weitere monatlich anfallende Werbungskosten als den Arbeitsweg hast, kannst Du die natürlich auf der Steuerkarte als beim Steuereinbehalt zu berücksichtigenden Freibetrag eintragen lassen.

Kosten für Französischkurse gehen nicht; aber Wirtschaftsfranzöisch (was immer das sei).