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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

deutsche Mieteinnahmen in luxemburger Steuererklärung angeben?  

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flappes
107 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, hab im Forum leider noch nix dazu gefunden: muss man deutsche Mieteinnahmen irgendwie in der luxemburger Steuererklärung angeben?

Die Situation mit zusätzlicher deutscher Steuererklärung ist mir bekannt.

Gruß flappes


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

Nein, wenn du in D wohnst bis du dort mit deinem "Welteinkommen" steuerpflichtig, d.h. Zinserträge, Mieteinnahmen, etc. sind nur in D steuerpflichtig und haben in der lux. Steuererklärung nix verloren.

Gruss


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Normaler Weise interessiert das Luxemburger Steuerbüro nur das steuerpflichtige Einkommen, das in L erzielt wird.

Nur wenn Du aus irgendwelchen Gründen Gleichbehandlung mit Ansässigen beantragt hast (oder beide Ehegatten berufliche Einkünmfte aus L haben), dann ist für die Festsetzung des Steuersatzes in L auch wichtig zu wissen, was der Haushalt insgesamt (auch außerhalb L) für steuerpflichtige Einkommen hat.


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flappes
107 Messages

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18 Jahren  ago  

hmm- das wäre dann bei uns der Fall, da meine Frau auch in Luxemburg arbeitet. Aber gilt das auch für Mieteinnahmen von Objekten ausserhalb Luxemburgs?

Im Formular steht aber unter Punkt 7.: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Diese Einkünfte sind im Großherzogtum zu versteuern, wenn sie aus im Großherzogtum gelegenem unbeweglichem Vermögen stammen.

Es können ja auch keine Schuldzinsen für Immobilien im Auslang geltend gemacht werden.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Es geht ja wie gesagt nicht bloß um die Versteuerung von Einkünften, sondern auch um die Festlegung der anzuwendenden Steuersatzes (selbst wenn die Mieteinnahmen nicht in L versteuert werden).

Bisher galten die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen in L auch nur für berufliche Einkünfte, wozu Mieteinkünfte ganz klar nicht gehören.

Wenn aber im Zuge der Herstellung der rechtlichen Beidngunge für die Gleichbehandlung im Sinne der EU-Freizügigkeit der AN auch Mietverluste anerkannt werdne sollen (zumindest für die eigene Hauptwohnung), so stellt sich auch die Frage, wo soll der Grenzgänger, der nur Grenzgänger-Einkünfte hat, seine Mietverluste absetzen?

Die Sachlage ist nicht ganz klar, da auch die Anpassung der Gesetzgebung noch im Fluss ist. Diesbezügliche Angaben in oder neben der L-StErklärung zu machen, kann aber wohl kaum verkehrt sein, schlimmstenfalls überflüssig.