Gelten die bekannten Fristen (31.3.2006) der Steuerverwaltung auch für einen Décompte Annuel ? Könnte ich jetzt bis zum 31.3.2006 auch noch den Ausgleich für 2004 einreichen ?
Merci & Grüsse !
Gelten die bekannten Fristen (31.3.2006) der Steuerverwaltung auch für einen Décompte Annuel ? Könnte ich jetzt bis zum 31.3.2006 auch noch den Ausgleich für 2004 einreichen ?
Merci & Grüsse !
Der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich (wenn er nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt wird) muss an das für den Steuerpflichtigen zuständige Steuerbüro spätestens bis zum 31. Dezember des dem Steuerjahr folgenden Kalenderjahres eingetrudelt sein.
"La Demande en régularisation de l'impôt sur les salaires par décompte annuel est à adresser au bureau d'imposition RTS compétent du domicile du salarié. La demande doit parvenir audit bureau pour au plus tard le 31 décembre de l'année suivante. http://www.impotsdirects.public.lu/az/d/decompte/index.html
Das Antragsformular ist zu finden unter http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2006/163_2006_DE.pdf
Danke Meffo ! Dann reiche ich jetzt nur den von 2005 ein.
Grüsse Petra
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Scannen Sie den QR-Code
Scannen Sie den QR-Code
Verbrauch
Nächster Index für Dezember 2024 denkbarFinanzen
Sparen Sie Steuern in Luxemburg