Hallo, ich bin neu in diesem Forum. Ich werde im Oktober eine neue Stelle in Luxemburg antreten und habe einen festen Wohnsitz in Deutschland. Die Entfernung ist zu groß, um von meinem Zuhause zu meinem Arbeitsplatz zu pendeln, also muss ich mir für die Woche eine Unterkunft in Luxemburg suchen. Ich lebe mit meiner Frau zusammen, die in Deutschland arbeitet.
Ich lerne gerade die deutsche Steuererklärung kennen und welche Ausgaben ich für meine Arbeit in Luxemburg davon absetzen kann. Meine Frau und ich haben eine „gemeinsame Veranlagung“ für unsere deutschen Steuern, da wir beide bisher in Deutschland verdient haben.
Die Frage: Kann ich Lebenshaltungskosten absetzen, wenn ich im Rahmen der sogenannten „doppelten Haushaltsführung“ ein Zimmer/eine Wohnung in Luxemburg mieten muss oder nicht? Natürlich wäre es gut, dies zu wissen, bevor ich diese Kosten auf mich nehme, da es meine Pläne beeinflussen würde.
Ich bin für jeden Rat oder jede Information diesbezüglich dankbar.