Hat jemand zufällig den Text des DBA von 1959 auch in deutscher Sprache zur Hand, oder weiss wo er zu finden ist? Danke
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/
Muss unter "Doppelbesteuerungsabkommen" auf dieser Website gesucht werden, da der Link nicht konstant ist.
Sorry, ich habe heute morgen wohl Eier auf den Augen. Meine Linkangabe bezog sich natürlich auf das DBA L/D.
Die Suche nach einer dt. Übersetzung L-F kannst Du wohl aufgeben. Ich wüsste nicht, wer sowas freiwillig übersetzen sollte. Und wozu auch?
Die DBA regeln nur die Frage, in welchen Fällen welches nationale Steuerrecht anzuwenden ist. Da die meisten dieser DBA dem OECD-Modell folgen, sind sie ziemlich ähnlich gehalten. Der Teufel steckt natürlich im Detail.
Mein Rat wäre, genau zu spezifizieren um welche Kategorien von Einkünften (Gehalt, Immobioien, Wertpapiere, Rente, ...) es sich handelt und wo der Wohnsitz oder die Quelle der Einkünfte liegt. Damit kann man an die Luxemburger Steuerbehörde bzw. an irgendeinen Schriftgehlehrten ein präzises Auskunftsersuchen richten.
Es gibt auch ein Steuerbuch für frankofone Grenzgänger, das derartige Fragen mitbehandelt. Freilich in Französisch... (Französisch ist halt ne Weltsprache, und die meisten Franzosen beherrschen diese Sprache!)