Unter anderem hat dies folgende Konsequenzen:
- Einführung eines Kinderbonus mit Abschaffung der Steuerklassen für Kinder - Anhebung der Steuerstufen der Einkommensteuertabelle um 6% - Steuerliche Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen für Grenzgänger
In Bezug auf den letzten Punkt, stellt sich nun die Frage, ob z.B. Zinseinkünfte, die in D versteuert werden nun für den "lux. Progressionsvorbehalt" in Lux. anzugeben sind!?
Zitat: "Zwecks Ermittlung des auf die in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes sieht die neue Gesetzgebung vor, dass alle (beruflichen und nicht beruflichen positiven und negativen) luxemburgischen und ausländischen Einkünfte des nicht-ansässigen Steuerpflichtigen heranzuziehen sind."