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Forum / Allgemeines

Das Steuerreformgesetz wurde am 19.12.2007 veranschiedet  

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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Unter anderem hat dies folgende Konsequenzen:

- Einführung eines Kinderbonus mit Abschaffung der Steuerklassen für Kinder - Anhebung der Steuerstufen der Einkommensteuertabelle um 6% - Steuerliche Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen für Grenzgänger

In Bezug auf den letzten Punkt, stellt sich nun die Frage, ob z.B. Zinseinkünfte, die in D versteuert werden nun für den "lux. Progressionsvorbehalt" in Lux. anzugeben sind!?

Zitat: "Zwecks Ermittlung des auf die in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes sieht die neue Gesetzgebung vor, dass alle (beruflichen und nicht beruflichen positiven und negativen) luxemburgischen und ausländischen Einkünfte des nicht-ansässigen Steuerpflichtigen heranzuziehen sind."


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agulia
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17 Jahren  ago  

Mit Deinem Zitat gibst Du Dir doch bereits selbst die Antwort auf Deine Frage.


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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Habe gehofft, es gäbe hierzu vielleicht auch andere Ansichten, Interpretationen, da es sich nicht um den direkten Gesetzestext handelt. Zudem ist mir nicht bekannt, dass die lux. Steuerbehörde mit Progressionsvorbehalten rechnet/rechnen kann.


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Maacher
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17 Jahren  ago  

danke für die info! gilt das gesetz ab sofort (2008+) in allen punkten, oder gilt davon auch etwas rückwirkend, also zB für 2007, 2006, ...?


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Bluepath
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17 Jahren  ago  

" Steuerliche Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen für Grenzgänger" wie wird es gemacht ? Freibetrag eintragen lassen oder erst nach Steuererklärung in Luxemburg?


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EddieIrvine79
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17 Jahren  ago  

Heisst das, man muss dann 6% mehr Einkommenssteuer zahlen (egel bei welchem Einkommen)? Ab wann wird die Regelung gelten?


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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Die Regeln gelten ab Januar 2008. Es muss WENIGER Einkommenssteuer gezahlt werden, da die Steuertranchen jetzt um 6 % angehoben werden. Beispiel: ab Jahreseinkommen von 9750 Euro 8 % Steuer für 2007. In 2008 erst ab Jahreseinkommen von 10335 Euro 8 % Steuer.


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agulia
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17 Jahren  ago  

Ja, aber dadurch zahlt man nicht automatisch bei jedem Einkommen 6% weniger Steuern (das wäre fein...!!!)!

Die jeweiligen Eingangsteuersätze werden um 6% inflationsbereinigt angepasst. Ab ca. 35-40T€ (zu versteuerndem Einkommen) sind die Auswirkungen null.


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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Es hat ja auch niemand die Behauptung aufgestellt, dass man 6% weniger Steuern zahlen muss! Insgesamt zahlt aber JEDER weniger Steuern, egal welches Einkommen. Nun wird anstatt wie in 2007 mit 34.500 Euro erst mit 36.570 Euro der Höchststeuersatz von 38% erreicht. Da logischerweise jeder erst mal die unteren Tranchen "durchläuft", ergibt sich für jeden eine Steuerersparnis. Auch klar, dass je höher das Einkommen, desto geringer der %uale Anteil dieser Ersparnis aus der Tranchenanhebung.


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agulia
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17 Jahren  ago  

Sorry, Deine Aussage ist wieder falsch. Es zahlt keinesfalls JEDER weniger Steuern. Wer sowieso schon den Spitzensteuersatz hat, zahlt auch in Zukunft nicht weniger, der hat sich nämlich keineswegs verändert!!


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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Ich nehme an, dein Irrtum liegt in der Annahme, dass du davon ausgehst, dass jemand mit 100.000 Euro darauf INSGESAMT 38 % Steuern zahlt. So funktioniert das System aber nicht. Von diesen 100.000 Euro zahlt man von 0 bis 10335 = 0 Steuern, dann von 10335 bis 12084 = 8% auf diesen Differenzbetrag, dann von 12084 bis 13833 = 10% Steuern usw. bis man von 36570 bis 100000 38 % Steuer zahlt. Diese Beträge addieren und das ist die Steuerschuld. Ergebnis: für den Einkommensanteil bis 36.570 Euro zahlt jeder weniger Steuern. Ich hoffe, ich konnte das verständlich rüberbringen.