Stichtag ist der 31.12.2005. Das heißt: Sie müssen bis zum Ende des Jahres einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben oder einen Bauantrag gestellt haben. Wenn ein Bauantrag erforderlich ist, gilt als Beginn der Herstellung der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wird. Wenn nur eine Bauanzeige einzureichen ist, gilt als Beginn der Herstellung der Tag, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Als fertiggestellt gilt eine Immobilie, wenn sie bewohnbar ist.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,2396498,00.html