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Hallo, kann mir jemand sagen, ob man die Darlehenszinsen für eigengenutzten Wohnraum nachträglich geltend machen kann, habe den Bescheid von der Steuererklärung 2006 (Grenzgänger D) schon bekommen, so schnell wie sonst noch nie. Vielen Dank
Meines Wissens gibt es hierüber keinerlei offizielle Verlautbarung. Probieren geht über Studieren!
Laut Aussage meiner Steuerberaterin:
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und Zinsen nachträglich geltend machen.
Gruss
Martin
danke für die schnelle antwort
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