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In Luxemburg wird SP98 jetzt teurer
Forum / Allgemeines

Darlehenszins  

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Nase
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18 Jahren  ago  

Wenn man in Deutschland gebaut hat kann man die Darlehenszinsen nicht auf der luxemburgischen Steuererklärung (da man in Luxemburg arbeitet) absetzen, stimmt das ??


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alfred99
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18 Jahren  ago  

Das ist richtig


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Immobilien bzw. die Einnahmen und Ausgaben dafür, werden in dem Staat versteuert, wo sie stehen (DBA D-L). Wenn man in D wohnt und fast alle Einkünfte, die man hat, aus L bezieht, hat man gegenüber den im Inland Beschäftigten dadurch einen Nachteil: Man kann die Ausgaben für das Eigenheim nicht absetzen. Als Ausweg ist die Möglichkeit geschaffen, dass man den Antrag auf Gleichbehandlung mit ansässigen Steuerpflichtigen in Luxemburg stellt. Dann werden auch die entsprechenden Sonderausgaben usw. wie bei Ansässigen abzugsfähig.

Die Situation ist jursitisch etwas verworren, weil hier nationales Recht mit europäischer Rechtsprechung zusammenstößt. Aber diesen Antrag auf Gleichbehandlung stellen (wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt), und geltend machen! (wenn es den Versuch wert ist)


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Nase
11 Messages

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18 Jahren  ago  

Was sind denn die Voraussetzungen für den Antrag der Gleichbehandlung und wurde dieser schon mal gestellt ???


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alfred99
42 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube, hier nutzt auch die Gleichstellung mit Ansässigen nichts, denn aus D hat es ja bisher eine Geldzuwendung in Form der Eigenheimzulage gegeben, und ich denke mal, das du diese bekommen hast. Wenn man also für das Gebäude bereits in einem Land eine Zuwendung erhalten hat , kann man für das gleiche Objekt nicht noch einmal in einem anderen Land eine "Förderung" bekommen.

(so wurde das mir mal von einer netten Dame beim Finanzamt in L erklärt, ist aber bereits einige Jahre zurückliegend)


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Nur wer einen Antrag stellt, kann diesen entweder genehmigt oder abgelehnt bekommen. Und was man schwarz auf weiß besitzt, kann man zum Thema einer Auseinandersetzung machen.

Das Thema Gleichstellung hatten wir schon des Öfteren hier auf der Website. Anträge auf der Website der Steuerverwaltung.

Übersicht und Zusammenfassung unter http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


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pseico
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18 Jahren  ago  

Meine Steuerberaterin ist von Ihrem Büro dazu angehalten, diesen Antrag obligatorisch zu machen. Bis jetzt wurde das bereits 2 x gemacht, aber noch kein Erfolg. Mal sehen, ob es irgendwann klappt...