In Deutschland: Leistungen von Handwerkern sind nur gegen Rechnung erlaubt Seit dem 01.08.2004 gilt das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit soll v. a. gewerbliche Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im privaten Bereich bekämpft werden. Auch private Bauherren und Mieter, die Bauleistungen in Auftrag geben, können betroffen sein. Für alle Bauleistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, müssen Sie eine Rechnung vorweisen können.
"Steuertipp der Woche", http://www.steuernetz.de/content/steuertipp/index.html