Wessen Antrag auf ALG I bzw. ALG II abgelehnt wird (etwa weil seine Lebenspartnerin den Anrechnungsgrenzen gemäß genug verdient), hat nur eine Frist von drei Monaten, sich freiwillig bei der AOK weiterzuversichern.
Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Arbeitslose seine Arztrechnungen, ... usw. selbst tragen.
[Hessisches Landessozialgerichts, Darmstadt, Beschluss vom 9. 5. 2006, Az. L 8 KR 30/06 ER] http://www.steuernetz.de/topthema/TT705.html