Hallo! Meine Frau arbeitet in D und erhält nach der Geburt unseres Sohnes 12 Monate Elterngeld in D. Hab ich trotzdem noch Anspruch auf den 6-monatigen congé parental in LUX? -danke-
Definitiv nein! Luxemburg möchte keine Bevorzugung der Grenzgänger und deswegen ist es entweder Deutschland oder Luxemburg! Beides geht nicht.
LG Kristina
Im Prinzip schon! Die Frage ist allerdings wie du diese 2 Monate in Luxemburg bei deinem Arbeitgeber geltend machen willst!? Du kannst natürlich in dieser Zeit unbezahlten Urlaub nehmen, aber mir persönlich war dass alles zu riskant, bzw. mein Arbeitsplatz mir zu wertvoll!