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Forum / Allgemeines

congé parental  

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jenny
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20 Jahren  ago  

Ist das richtig, dass man das Geld vom Congé parental zurückzahlen muss, wenn man anschließend nicht mehr zurück nach Lux arbeiten kommt und lieber zuhause bleiben möchte? Danke schon mal für Eure Antworten. Jenny


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Hi Jenny, Richtig ist, dass nur Anspruch auf Elternurlaub und die entsprechende Allokation hat, wer zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Großherzogtum mindestens ein Jahr lang beschäftigt oder selbständig tätig ist (Anforderung eines „stage“). Richtig ist auch, dass die Rückzahlung der Indemnität gefordert wird, wenn gleichzeitig von anderer Seite Erziehungsgeld bezogen wird („Antikumul“-Bestimmung). Nichts gefunden habe ich darüber, dass etwa bei Kündigung des Arbeitsvertrages nach Ablauf des Elternurlaubs dieser zurückgezahlt werden soll. Der Arbeitsvertrag ruht während des Elternurlaubs. Das heißt, der Arbeitsvertrag läuft nach Urlaubsende einfach weiter. Wenn der Arbeitnehmer kündigen will, muss er erst die Arbeit antreten und dann eine fristgemäße Kündigung aussprechen (ansonsten er vertragsbrüchig wird). Jedoch ist die Indemnität eine staatliche Leistung. Zwar hat Anspruch auf die Sozialleistungen Luxemburgs nur, wer dortselbst beschäftigt ist. Andererseits kann man die Gewährung einer Sozialleistung unter Vorbehalt der Rückforderung schwerlich davon abhängig machen, dass der Beschäftigte auf das Recht auf Kündigung seines Vertrags verzichten muss. Ich bin der Auffassung, dass dies ein zu schwerwiegender Eingriff in die Vertragsfreiheit des Einzelnen darstellen würde.


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jenny
76 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

herzlichen Dank für Deine so ausführliche Antwort.

Viele Grüße, Jenny