Auszug Hompage CNAP
September 2020: Anpassung des Verfahrens mit Frankreich, Belgien und Deutschland
Die CNAP hat mit den Sozialversicherungsträgern der genannten Länder Vereinbarungen über den elektronischen Austausch von Daten über Pensionsempfänger und Sterbefälle unterzeichnet.
Grundsätzlich werden Pensionsempfänger, die in diesen Ländern wohnen, daher keine Anträge auf Lebensbescheinigungen mehr erhalten, es sei denn, ihre Daten können nicht automatisch ausgetauscht werden.
Allerdings erhalte ich jedes Jahr eine Aufforderung zur Abgabe einer solchen. Hat jemand eine Idee, warum es so ist. Die CNAP zumindest hält es nicht für nötig, auf meine diesbezügliche Anfrage an die CNAP zu antworten.
Danke in Voraus