Hallo habe vor 2 wochen neue Arbeitsstelle angetreten Seit 2 jahren bin ich bei der CMEP versichert Kann mein neuer Arbeitgeber mich nun ohne meine Zustimmung bei der CNAMO versichern? Ist die Kassenzugehörigkeit Willkür des Arbeitgebers oder ist sie evtl. von der Höhe des Bruttolohnes abhängig oder von anderen Dingen? Habe ich Einfluss auf diese Dinge und welche Nachteile entstehen mir? Vielen Dank für eure Antworten
Solange das sog. Einheitsstatut noch nicht beschlossen ist, wird nach objektiven Kriterien der beruflichen Tätigkeit bzw. des Arbeitsplatzes entschieden, ob jemand Arbeter, Angestellter, Beamter oder Selbständiger ist. Dementsprechend erfolgt die Zuordnung zur CMO/CNAMO oder CMEP.
Ich würde empfehlen, dass Du Dich deswegen mit der www.ccss.lu in Verbindung setzt.
CCSS sind im selben Gebäude wie CMEP. CCSS ist für die Anmeldung zur Sozialversicherung zuständig. Du kannst Dich also von der CMEP zur CCSS schicken lassen ... oder gleich selbst Dich dorthin wenden.
Die Frage ist im Grunde, ob Du nach dem AG-Wechsel noch dieselben objektiven Kriterien erfüllst (Tätigkeit, Arbeitsplatzbeschreibung). Freilich erfolgt die Anmeldung grundsätzich durch den AG; wobei Fehler, unabsichtlich oder absicthlich, gewiss nie ausgeschlossen sind. In Zweifelsfällen (Ermessensfragen bei Abwägungsproblemen) kann letztlich nur das Gericht entscheiden.
Vielen lieben Dank für deine Infos. Habe eben von der CMEP die Bestätigung bekommen, dass ich bisher noch nicht dort angemeldet bin. Da habe ich wohl ganz schlechte Karten. Ich mache zwar die gleiche Arbeit, bin aber nicht mehr in der Position eines technischen Betriebsleiters. Ich nehme an meine Sozialabgaben steigen jetzt.
Ob Leitungsfunktion ausgeübt ist, ist gewiss ein "objektives Tätigkeitsmerkmal". Da Arbeiter keine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle bekommen, ist der Beitrag zur Krankengeldversicherung höher. Außerdem ist der Überstundenzuschlag weniger.
Dies und noch ein paar andere Kleinigkeiten (Kündigungsfristen, ...) ist Kernproblem bei der Umstellung auf das sog. "Einheitsstatut", das derzeit in der Mache ist und so Gott will mal kommen wird.
Die ccss sagt, dass sie mir keine Auskunft geben dürfe, ob der AG mich eigenmächtig ummelden darf. Sie verwiesen mich an die inspecteur de travail, aber dort hängt man stundenlang in der Warteschleife und bekommt keine Auskunft. Bin Handwerksmeister ohne Leitungsfunktion im Augenoptikerhandwerk Kennt denn sonst keiner das Problem beim Stellenwechsel? Vielen Dank für eure Hilfe
Also wenn ich das recht sehe, geht das nicht anders als schriftlich: Nachdem Du die Anmeldebestätigung vom CCSS bekommen hast, kannst Du per Einschreiben reklamieren.
Beratung wegen der Einordnung kann vielleicht auch die Handwerkskammer www.cdm.lu oder die Angestelltenkammer www.cepl.lu geben.